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1
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84886276222
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Näher zum gesamten Gegenstand des vorliegenden Artikels Ekardt/Hennig, Ökonomische Instrumente und Bewertung der Biodiversität: Lehren aus dem internationalen Klimaschutz?, Marburg 2013, i. E
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Näher zum gesamten Gegenstand des vorliegenden Artikels Ekardt/Hennig, Ökonomische Instrumente und Bewertung der Biodiversität: Lehren aus dem internationalen Klimaschutz?, Marburg 2013, i. E.;
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2
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84886273465
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als Hintergrund ferner Ekardt, Theorie der Nachhaltigkeit: Rechtliche, ethische und politische Zugänge-am Beispiel von Klimawandel, Ressourcenknappheit und Welthandel, Baden-Baden 2011 und Ekardt, Steuerungsdefizite im Umweltrecht: Ursachen unter besonderer Berücksichtigung des Naturschutzrechts und der Grundrechte, Sinzheim 2001
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als Hintergrund ferner Ekardt, Theorie der Nachhaltigkeit: Rechtliche, ethische und politische Zugänge-am Beispiel von Klimawandel, Ressourcenknappheit und Welthandel, Baden-Baden 2011 und Ekardt, Steuerungsdefizite im Umweltrecht: Ursachen unter besonderer Berücksichtigung des Naturschutzrechts und der Grundrechte, Sinzheim 2001.
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3
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84886282062
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Zur gebündelten naturwissenschaftlich-ökonomischen Forschung siehe IPBES, Background Information on Biodiversity, Ecosystem Services and Human-Well-Being, abrufbar unter: http://www. ipbes.net/resources.html und Secretariat of the Convention on Biological Diversity, Global Biodiversity Outlook 3, Montreal 2010
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Zur gebündelten naturwissenschaftlich-ökonomischen Forschung siehe IPBES, Background Information on Biodiversity, Ecosystem Services and Human-Well-Being, abrufbar unter: http://www. ipbes.net/resources.html und Secretariat of the Convention on Biological Diversity, Global Biodiversity Outlook 3, Montreal 2010.
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4
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84886276223
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Siehe die Nachweise in Fn. 1
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Siehe die Nachweise in Fn. 1.
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8
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84886276220
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Die Zukunft der Eingriffsregelung im Kontext internationaler Richtlinien und Anforderungen
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DRL (Hrsg.) Jahre naturschutzrechtliche Eingriffsregelung-Bilanz und Ausblick, Schriftenreihe des DRL, Nr. 80-2007
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Vgl. hierzu auch Jessel, Die Zukunft der Eingriffsregelung im Kontext internationaler Richtlinien und Anforderungen, in: Deutscher Rat für Landschaftspflege, DRL (Hrsg.), 30 Jahre naturschutzrechtliche Eingriffsregelung-Bilanz und Ausblick, Schriftenreihe des DRL, Nr. 80-2007, S. 56 ff.
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Deutscher Rat für Landschaftspflege
, vol.30
, pp. 56
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Jessel1
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9
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84886276221
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Eine ausführliche Darstellung einschließlich Schrifttumsauswertung liefern Ring/Schröter-Schlaack (Fn. 4), S. 59 ff. sowie Vatn/Barton/Lindhjem u. a. (Fn. 4), S. 8, 55 ff
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Eine ausführliche Darstellung einschließlich Schrifttumsauswertung liefern Ring/Schröter-Schlaack (Fn. 4), S. 59 ff. sowie Vatn/Barton/Lindhjem u. a. (Fn. 4), S. 8, 55 ff.
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10
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84886276217
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Ein typisches Beispiel hierfür wäre der völkerrechtliche oder europäische Treibhausgaszertifkathandel oder ähnliche Systeme, in denen mit zuvor mengenmäßig beschränkten und idealerweise sukzessive weiter verknappten Nutzungs-oder Verschmutzungsrechten gehandelt wird (im Biodiversitätsbereich etwa der Flächenzertifikathandel), vgl. hierzu Abschnitt 5. sowie die Nachweise in Fn. 1 sowie kürzer Ekardt/Hennig, ZRP 2013, i. E
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Ein typisches Beispiel hierfür wäre der völkerrechtliche oder europäische Treibhausgaszertifkathandel oder ähnliche Systeme, in denen mit zuvor mengenmäßig beschränkten und idealerweise sukzessive weiter verknappten Nutzungs-oder Verschmutzungsrechten gehandelt wird (im Biodiversitätsbereich etwa der Flächenzertifikathandel), vgl. hierzu Abschnitt 5. sowie die Nachweise in Fn. 1 sowie kürzer Ekardt/Hennig, ZRP 2013, i. E.
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11
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84886276218
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Vgl. hierzu statt Vieler SRU, Sondergutachten Naturschutz, BT-Drs. 14/9852, S. 128 f
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Vgl. hierzu statt Vieler SRU, Sondergutachten Naturschutz, BT-Drs. 14/9852, S. 128 f.;
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12
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84886233444
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Wolf, NuR 2004, 6 ff. m. w. N. Zur Geschichte der Eingriffsregelung instruktiv auch Louis, Geschichtlich-rechtlicher Rückblick auf die Eingriffsregelung, in: DRL (Fn. 5), S. 11 ff Frenz/Müggenborg (Hrsg.) Kommentar, Berlin § 13, Rdnr. 15 ff
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Wolf, NuR 2004, 6 ff. m. w. N. Zur Geschichte der Eingriffsregelung instruktiv auch Louis, Geschichtlich-rechtlicher Rückblick auf die Eingriffsregelung, in: DRL (Fn. 5), S. 11 ff.
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(2011)
Bundesnaturschutzgesetz
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Guckelberger1
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14
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84886282061
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Hendler/Brockhoff, NVwZ 2010, 733. Zum Eingriffstatbestand auch Michler/Möller, NuR 2011, 81 sowie eingehend zu dessen drei Tatbestandselementen (Bezug zur Grundfläche, Verletzungshandlung, Verletzungsfolgen) auch Lau, NuR 2011, 680, 681 ff
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Hendler/Brockhoff, NVwZ 2010, 733. Zum Eingriffstatbestand auch Michler/Möller, NuR 2011, 81 sowie eingehend zu dessen drei Tatbestandselementen (Bezug zur Grundfläche, Verletzungshandlung, Verletzungsfolgen) auch Lau, NuR 2011, 680, 681 ff.
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15
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84886273462
-
Zu den diesbezüglichen Einzelheiten etwa Lau
-
681 f
-
Zu den diesbezüglichen Einzelheiten etwa Lau, NuR 2011, 680, 681 f.;
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(2011)
NuR
, vol.680
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16
-
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84886276215
-
-
Guckelberger (Fn. 9), § 14, Rdnr. 51 ff. Zur Privilegierung der Landwirtschaft im Naturschutz-und allgemein im Umweltrecht auch Ekardt/Heym/Seidel, ZUR 2008, 169 ff
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Guckelberger (Fn. 9), § 14, Rdnr. 51 ff. Zur Privilegierung der Landwirtschaft im Naturschutz-und allgemein im Umweltrecht auch Ekardt/Heym/Seidel, ZUR 2008, 169 ff.;
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17
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84886273460
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vgl. hierzu auch bereits Ekardt, Steuerungsdefizite (Fn. 1), S. 81 f. Zur guten fachlichen Praxis in der Landwirtschaft in Hinblick auf deren Wirksamkeit zum Biodiversitätsschutz kritisch Köck, NuR 2011, 530, 534
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vgl. hierzu auch bereits Ekardt, Steuerungsdefizite (Fn. 1), S. 81 f. Zur guten fachlichen Praxis in der Landwirtschaft in Hinblick auf deren Wirksamkeit zum Biodiversitätsschutz kritisch Köck, NuR 2011, 530, 534;
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18
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84886276216
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Rehbinder, NuR 2011, 241, 242 ff
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Rehbinder, NuR 2011, 241, 242 ff.
-
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19
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84886273461
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Lau, NuR 2011, 680, 684
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Lau, NuR 2011, 680, 684;
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20
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84886274895
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Guckelberger (Fn. 9), § 14, Rdnr. 65. Vgl. hierzu auch Hendler/Brockhoff, NVwZ 2010, 733, 734
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Guckelberger (Fn. 9), § 14, Rdnr. 65. Vgl. hierzu auch Hendler/Brockhoff, NVwZ 2010, 733, 734;
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21
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84886282060
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Michler/Möller, NuR 2011, 81 f
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Michler/Möller, NuR 2011, 81 f.;
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22
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84886274894
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-
Louis, NuR 2010, 76, 81, der anmerkt, im Falle des § 14 Abs. 3 Nr. 2 BNatSchG sei eine Zuführung solcher Flächen in einen Flächenpool oder ein Ökokonto ggf. vorteilhafter
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Louis, NuR 2010, 76, 81, der anmerkt, im Falle des § 14 Abs. 3 Nr. 2 BNatSchG sei eine Zuführung solcher Flächen in einen Flächenpool oder ein Ökokonto ggf. vorteilhafter.
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23
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84886273459
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-
Denkbare Vermeidungsmaßnahmen sind etwa die zeitliche Verschiebung des Vorhabens, die Verwendung eines anderen geeigneten Baustoffs oder die Errichtung von Tierdurchlässen, vgl. hierzu Michler/Möller, NuR 2011, 81, 82
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Denkbare Vermeidungsmaßnahmen sind etwa die zeitliche Verschiebung des Vorhabens, die Verwendung eines anderen geeigneten Baustoffs oder die Errichtung von Tierdurchlässen, vgl. hierzu Michler/Möller, NuR 2011, 81, 82.
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24
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84886276214
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Vgl. zu alledem Hendler/Brockhoff, NVwZ 2010, 733, 734
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Vgl. zu alledem Hendler/Brockhoff, NVwZ 2010, 733, 734;
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84886276211
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Michler/Möller, NuR 2011, 81, 82
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Michler/Möller, NuR 2011, 81, 82;
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26
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84886276212
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Lau, NuR 2011, 762
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Lau, NuR 2011, 762;
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27
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84886273457
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eingehend auch Guckelberger (Fn. 9), § 15, Rdnr. 9 ff
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eingehend auch Guckelberger (Fn. 9), § 15, Rdnr. 9 ff.
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28
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84886273458
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Vgl. zu alledem Lau, NuR 2011, 762, 763 f., m. w. N. insbesondere auch zur Rechtsprechung
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Vgl. zu alledem Lau, NuR 2011, 762, 763 f., m. w. N. insbesondere auch zur Rechtsprechung.
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29
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84886282059
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Vgl. hierzu Guckelberger (Fn. 9), § 15, Rdnr. 43 ff
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Vgl. hierzu Guckelberger (Fn. 9), § 15, Rdnr. 43 ff.;
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30
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84886276213
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Michler/Möller, NuR 2011, 81, 83
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Michler/Möller, NuR 2011, 81, 83;
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31
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84886274892
-
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Hendler/Brockhoff, NVwZ 2010, 733, 735
-
Hendler/Brockhoff, NVwZ 2010, 733, 735.
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32
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84886282058
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Nach den-nicht rechtsverbindlichen, aber im Schrifttum diesbezüglich weitgehend anerkannten (kritisch Lau, NuR 2011, 762, 764)-Ausführungen in der Gesetzesbegründung zum BNatSchG 2010 (vgl. BT-Drs. 16/12274, S
-
Nach den-nicht rechtsverbindlichen, aber im Schrifttum diesbezüglich weitgehend anerkannten (kritisch Lau, NuR 2011, 762, 764)-Ausführungen in der Gesetzesbegründung zum BNatSchG 2010 (vgl. BT-Drs. 16/12274, S.
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33
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84886273456
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bezieht sich der Begriff des .,Naturraums" auf die 69 naturräumlichen Haupteinheiten Deutschlands nach Ssymank, NuL 1994, 395 ff., vgl. hierzu auch die vom BfN bereitgestellte Karte unter (17. 8. 2013)
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bezieht sich der Begriff des .,Naturraums" auf die 69 naturräumlichen Haupteinheiten Deutschlands nach Ssymank, NuL 1994, 395 ff., vgl. hierzu auch die vom BfN bereitgestellte Karte unter http://www.bfn.de/fileadmin/MDB/documents/themen/natura2000/Naturraeume- Deutschlands.pdf (17. 8. 2013).
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34
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84886276210
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Lau, NuR 2011, 762, 764
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Lau, NuR 2011, 762, 764.
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35
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84886274893
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Eingehend zu Ausgleich-und Ersatzmaßnahmen sowie den entsprechenden Voraussetzungen etwa Guckelberger (Fn. 9), § 15, Rdnr. 30 ff
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Eingehend zu Ausgleich-und Ersatzmaßnahmen sowie den entsprechenden Voraussetzungen etwa Guckelberger (Fn. 9), § 15, Rdnr. 30 ff.;
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36
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84886274891
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Michler/Möller, NuR 2011, 81, 83 ff
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Michler/Möller, NuR 2011, 81, 83 ff.;
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37
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84886282055
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Hendler/Brockhoff, NVwZ 2010, 733, 734 f
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Hendler/Brockhoff, NVwZ 2010, 733, 734 f.;
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38
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84886276209
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Lau, NuR 2011, 762, 764 ff
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Lau, NuR 2011, 762, 764 ff.
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39
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84886282056
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Vgl. zu dieser Problematik nach altem Recht etwa Louis, NuR 2004, 714, 717
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Vgl. zu dieser Problematik nach altem Recht etwa Louis, NuR 2004, 714, 717;
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40
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84886282057
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Britz, UPR 1999, 205, 207 ff
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Britz, UPR 1999, 205, 207 ff.
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41
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84886273453
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Vgl. hierzu Michler/Möller, NuR 2011, 81, 83
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Vgl. hierzu Michler/Möller, NuR 2011, 81, 83;
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42
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84886273455
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Hendler/Brockhoff, NVwZ 2010, 733, 734 f
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Hendler/Brockhoff, NVwZ 2010, 733, 734 f.;
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43
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84886282051
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hierzu auch bereits SRU, Sondergutachten Naturschutz, BT-Drs. 14/9852, S. 128 f
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hierzu auch bereits SRU, Sondergutachten Naturschutz, BT-Drs. 14/9852, S. 128 f.
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84886282052
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Im Kern geht es dabei um die Frage, ob sich die betreffende Fläche in einen ökologischen höherwertigen Zustand versetzen lässt, was jedoch grundsätzlich unabhängig vom Ausgangszustand zu bewerten ist
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Im Kern geht es dabei um die Frage, ob sich die betreffende Fläche in einen ökologischen höherwertigen Zustand versetzen lässt, was jedoch grundsätzlich unabhängig vom Ausgangszustand zu bewerten ist.
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84886282053
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Auch bereits hochwertige Ausgangsflächen können, ein Aufwertungspotenzial vorausgesetzt, demgemäß in Betracht kommen, wobei zu prüfen ist, ob ökologisch geringwertigere Alternativflächen zur Verfügung stehen
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Auch bereits hochwertige Ausgangsflächen können, ein Aufwertungspotenzial vorausgesetzt, demgemäß in Betracht kommen, wobei zu prüfen ist, ob ökologisch geringwertigere Alternativflächen zur Verfügung stehen.
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84886273454
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Vgl. zum Vorstehenden auch Guckelberger (Fn. 9), § 15, Rdnr. 52 ff. sowie Rdnr. 62 ff
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Vgl. zum Vorstehenden auch Guckelberger (Fn. 9), § 15, Rdnr. 52 ff. sowie Rdnr. 62 ff.;
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84886282054
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Michler/Möller, NuR 2011, 81, 84 f
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Michler/Möller, NuR 2011, 81, 84 f.;
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84886276208
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Hendler/Brockhoff, NVwZ 2010, 733, 735 f
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Hendler/Brockhoff, NVwZ 2010, 733, 735 f.;
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49
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84886284829
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Rechtliche Sicherung von Ausgleichs-und Ersatzmaßnahmen
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Lau, NuR 2011, 762, 765 ff Bosecke/Kersandt/Täufer (Hrsg.) Festgabe zur Emeritierung von Detlef Czybulka, Berlin, Heidelberg
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Lau, NuR 2011, 762, 765 ff. Eingehend zu den verschiedenen öffentlich-rechtlichen wie privatrechtlichen Instrumenten zur rechtlichen Sicherung von Kompensationsmaßnahmen Wagner, Rechtliche Sicherung von Ausgleichs-und Ersatzmaßnahmen, in: Bosecke/Kersandt/Täufer (Hrsg.), Meeresnaturschutz, Erhaltung der Biodiversität und andere Herausforderungen im .,Kaskadensystem" des Rechts. Festgabe zur Emeritierung von Detlef Czybulka, Berlin, Heidelberg 2012, S. 86 ff.
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(2012)
Meeresnaturschutz, Erhaltung der Biodiversität und Andere Herausforderungen im .,Kaskadensystem" des Rechts
, pp. 86
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Wagner1
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50
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84886282050
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Vgl. m. w. N. Hendler/Brockhoff, NVwZ 2010, 733, 736
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Vgl. m. w. N. Hendler/Brockhoff, NVwZ 2010, 733, 736;
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51
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84886274890
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Michler/Möller, NuR 2011, 81, 86. Zu Steuerungs-und Vollzugsdefiziten der Eingriffsregelung auch bereits Ekardt, Steuerungsdefizite (Fn. 1), S. 83 ff
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Michler/Möller, NuR 2011, 81, 86. Zu Steuerungs-und Vollzugsdefiziten der Eingriffsregelung auch bereits Ekardt, Steuerungsdefizite (Fn. 1), S. 83 ff.
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84886282049
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SRU, Sondergutachten Naturschutz, BT-Drs. 14/9852, S. 130
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SRU, Sondergutachten Naturschutz, BT-Drs. 14/9852, S. 130;
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84886274889
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dazu schon Ekardt, Steuerungsdefizite (Fn. 1), § 6
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dazu schon Ekardt, Steuerungsdefizite (Fn. 1), § 6.
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84886276206
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Vgl. BT-Drs. 16/12274, S. 58. Eingehend zum Umfang der Unterhaltungspflicht (aus Perspektive des Baurechts) etwa Schmidt-Eichstaedt, BauR 2010, 1865 ff
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Vgl. BT-Drs. 16/12274, S. 58. Eingehend zum Umfang der Unterhaltungspflicht (aus Perspektive des Baurechts) etwa Schmidt-Eichstaedt, BauR 2010, 1865 ff.
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55
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84886274886
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So sei die absolute Zumutbarkeitsgrenze für die Realkompensation erreicht, wenn die zu ergreifenden Maßnahmen 10 % und mehr der Gesamtinvestitionskosten ausmachen, vgl. hierzu (mit Verweis auf die Rechtsprechung) Lau, NuR 2011, 762, 769
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So sei die absolute Zumutbarkeitsgrenze für die Realkompensation erreicht, wenn die zu ergreifenden Maßnahmen 10 % und mehr der Gesamtinvestitionskosten ausmachen, vgl. hierzu (mit Verweis auf die Rechtsprechung) Lau, NuR 2011, 762, 769.
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56
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84886276207
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Vgl. zum Folgenden mit Aufarbeitung der entsprechenden Rechtsprechung Lau, NuR 2011, 762, 769
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Vgl. zum Folgenden mit Aufarbeitung der entsprechenden Rechtsprechung Lau, NuR 2011, 762, 769;
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57
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84886274887
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Guckelberger (Fn. 9), § 15, Rdnr. 87 ff
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Guckelberger (Fn. 9), § 15, Rdnr. 87 ff.
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58
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84886282048
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Eine solche liegt vor, wenn die Verwaltung an die gesetzlich vorgegebene Rechtsfolge gebunden ist, sobald alle gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Der Behörde kommt hier also kein eigener Ermessensspielraum zu
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Eine solche liegt vor, wenn die Verwaltung an die gesetzlich vorgegebene Rechtsfolge gebunden ist, sobald alle gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Der Behörde kommt hier also kein eigener Ermessensspielraum zu.
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84886274888
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So resümierend Guckelberger (Fn. 9), § 15, Rdnr. 97
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So resümierend Guckelberger (Fn. 9), § 15, Rdnr. 97;
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60
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84886273451
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zu aus der Schwächung von Naturschutzbelangen in Abwägungsentscheidungen resultierenden Vollzugsdefiziten auch bereits SRU, Sondergutachten Naturschutz, BT-Drs. 14/9852, S. 129
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zu aus der Schwächung von Naturschutzbelangen in Abwägungsentscheidungen resultierenden Vollzugsdefiziten auch bereits SRU, Sondergutachten Naturschutz, BT-Drs. 14/9852, S. 129.
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84886273452
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Vgl. dazu den Band von Radtke/Hennig (Hrsg.), Die deutsche .,Energiewende" nach Fukushima, Marburg 2013
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Vgl. dazu den Band von Radtke/Hennig (Hrsg.), Die deutsche .,Energiewende" nach Fukushima, Marburg 2013.
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84886282045
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Vgl. den Entwurf für eine BKompV vom 19. 4. 2013, den das Bundeskabinett am 24. 4. 2013 beschlossen hat, mit Begründung und allen Anlagen abrufbar unter (17. 8. 2013)
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Vgl. den Entwurf für eine BKompV vom 19. 4. 2013, den das Bundeskabinett am 24. 4. 2013 beschlossen hat, mit Begründung und allen Anlagen abrufbar unter http://www.bmu.de/service/publikationen/downloads/ details/artikel/entwurf-verordnung-ueber-die-kompensation-von-eingriffen-in- natur-und-landschaft-bundeskompensationsverordnung-bkompv-1/(17. 8. 2013).
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84886282046
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Vgl. die Pressemitteilung des BMU Nr. 040/13 vom 24. 4. 2013 .,Kabinett beschließt Ausgleichsregelungen bei Eingriffen in die Natur", abrufbar unter (17. 8. 2013)
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Vgl. die Pressemitteilung des BMU Nr. 040/13 vom 24. 4. 2013 .,Kabinett beschließt Ausgleichsregelungen bei Eingriffen in die Natur", abrufbar unter http://www.bmu.de/bmu/presse-reden/pressemitteilungen/pm/artikel/ kabinett-beschliesst-ausgleichsregelungen-bei-eingriffen-in-die-natur/? tx-ttnews[backPid]=446 (17. 8. 2013);
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65
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84886284128
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gleiches ergibt sich aus der Begründung zum Entwurf einer Bundeskompensationsverordnung (BKompV), Allgemeiner Teil, S. 2 Frenz/Müggenborg (Hrsg.) Kommentar, Berlin § 16, Rdnr. 1 ff
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gleiches ergibt sich aus der Begründung zum Entwurf einer Bundeskompensationsverordnung (BKompV), Allgemeiner Teil, S. 2.
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(2011)
Bundesnaturschutzgesetz
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Ohms, F.1
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66
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84886273449
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Diederichsen, NuR 2010, 843
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Diederichsen, NuR 2010, 843;
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67
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84886282047
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Britz, UPR 1999, 205, 206
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Britz, UPR 1999, 205, 206;
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68
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84886273450
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Thum, UPR 2006, 289, 290
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Thum, UPR 2006, 289, 290;
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69
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84886273447
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Wolf, NuR 2004, 6, 8
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Wolf, NuR 2004, 6, 8;
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70
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84886282044
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Michler/Möller, NuR 2011, 81, 86
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Michler/Möller, NuR 2011, 81, 86.
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71
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84886276204
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Ohms (Fn. 38), § 16, Rdnr. 1
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Ohms (Fn. 38), § 16, Rdnr. 1.
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72
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84886276205
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Vgl. hierzu und zum Folgenden Ohms (Fn. 38), § 16, Rdnr. 26 ff
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Vgl. hierzu und zum Folgenden Ohms (Fn. 38), § 16, Rdnr. 26 ff.
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73
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84886274884
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Ohms (Fn. 38), § 16, Rdnr. 28 f
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Ohms (Fn. 38), § 16, Rdnr. 28 f.
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74
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84886274885
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Vgl. zum Folgenden Ohms (Fn. 38), § 16, Rdnr. 41 ff
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Vgl. zum Folgenden Ohms (Fn. 38), § 16, Rdnr. 41 ff.
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75
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84886273446
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Eine Aufstellung der gegenwärtigen landesrechtlichen Ausführungsvorschriften findet sich bei Ohms (Fn. 38), § 16, Rdnr. 9 f., zu einzelnen Beispielen der landesrechtlichen Umsetzung s. u
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Eine Aufstellung der gegenwärtigen landesrechtlichen Ausführungsvorschriften findet sich bei Ohms (Fn. 38), § 16, Rdnr. 9 f., zu einzelnen Beispielen der landesrechtlichen Umsetzung s. u.
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76
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84886282043
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Vgl. zum Grundkonzept der Flächenpoolierung auch Ohms (Fn. 38), § 16, Rdnr. 22 ff
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Vgl. zum Grundkonzept der Flächenpoolierung auch Ohms (Fn. 38), § 16, Rdnr. 22 ff.;
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77
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84886276201
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Louis, NuR 2004, 714, 716 ff
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Louis, NuR 2004, 714, 716 ff.
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78
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84886274882
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Vgl. hierzu etwa § 14 BbgNatSchG (Gesetz über den Naturschutz und die Landschaftspflege im Land Brandenburg, GVBl. I 2004, S. 350) i. V. m. BbgFPV (Verordnung zur Durchführung von Ausgleichs-und Ersatzmaß nahmen in Maßnahmen-und Flächenpools in Brandenburg, GVBl. II 2009, S. 111) und dort insbesondere § 2 Abs. 5, nach dem ein auf den Umfang der Kompensationsmaßnahmen bezogener Nachlass von 10 % gewährt wird, wenn die Maßnahme in einen zertifizierten Flächenpool eingebettet ist
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Vgl. hierzu etwa § 14 BbgNatSchG (Gesetz über den Naturschutz und die Landschaftspflege im Land Brandenburg, GVBl. I 2004, S. 350) i. V. m. BbgFPV (Verordnung zur Durchführung von Ausgleichs-und Ersatzmaß nahmen in Maßnahmen-und Flächenpools in Brandenburg, GVBl. II 2009, S. 111) und dort insbesondere § 2 Abs. 5, nach dem ein auf den Umfang der Kompensationsmaßnahmen bezogener Nachlass von 10 % gewährt wird, wenn die Maßnahme in einen zertifizierten Flächenpool eingebettet ist.
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79
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84886274883
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Vgl. hierzu etwa den Internetauftritt des Bundesverbandes der Flächenagenturen in Deutschland e. V
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Vgl. hierzu etwa den Internetauftritt des Bundesverbandes der Flächenagenturen in Deutschland e. V., www.verband-flaechenagenturen.de.
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80
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84886276202
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Vgl. etwa §§ 4, 5 BbgFPV: Solche Agenturen bauen Maßnahmen-oder Flächenpools auf und betreiben sie unter Berücksichtigung der Ziele der Landschaftsplanung, setzen vorgezogene Kompensationsmaßnahmen um, vermitteln diese an kompensationsverpflichtete Eingriffsverursacher und stellen die Betreuung und Pflege bis zur Erreichung des Maßnahmenziels sicher, ggf
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Vgl. etwa §§ 4, 5 BbgFPV: Solche Agenturen bauen Maßnahmen-oder Flächenpools auf und betreiben sie unter Berücksichtigung der Ziele der Landschaftsplanung, setzen vorgezogene Kompensationsmaßnahmen um, vermitteln diese an kompensationsverpflichtete Eingriffsverursacher und stellen die Betreuung und Pflege bis zur Erreichung des Maßnahmenziels sicher, ggf.
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81
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84886276203
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auch über längere Zeiträume, sofern die Maßnahmen eine langjährige Pflege bedürfen. In § 5 BbgFPV wird ausdrücklich geregelt, dass anerkannte Agenturen dabei die Verpflichtung des Eingriffsverursachers mit befreiender Wirkung gegen Entgelt übernehmen können
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auch über längere Zeiträume, sofern die Maßnahmen eine langjährige Pflege bedürfen. In § 5 BbgFPV wird ausdrücklich geregelt, dass anerkannte Agenturen dabei die Verpflichtung des Eingriffsverursachers mit befreiender Wirkung gegen Entgelt übernehmen können.
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82
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84886273444
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Vgl. zu Geschichte und Grundlagen des seit vielen Jahren intensiv im bau-und naturschutzrechtlichen Schrifttum diskutierten Konzepts des Ökokontos etwa Louis, NuR 2004, 714 ff
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Vgl. zu Geschichte und Grundlagen des seit vielen Jahren intensiv im bau-und naturschutzrechtlichen Schrifttum diskutierten Konzepts des Ökokontos etwa Louis, NuR 2004, 714 ff.;
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83
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84886273445
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Diederichsen, NuR 2010, 843 ff
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Diederichsen, NuR 2010, 843 ff.;
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84
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84886273442
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Thum, UPR 2006, 289 ff
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Thum, UPR 2006, 289 ff.;
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85
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84886276200
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vgl. auch bereits Britz, UPR 1999, 205 ff
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vgl. auch bereits Britz, UPR 1999, 205 ff.;
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86
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84886273443
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insgesamt zu Rechtsfragen des Ökokontos auch Oloff, Rechtliche Probleme des .,Ökokontos", Dissertation, 2006, abrufbar unter (17. 8. 2013), passim
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insgesamt zu Rechtsfragen des Ökokontos auch Oloff, Rechtliche Probleme des .,Ökokontos", Dissertation, 2006, abrufbar unter http://opus.bibliothek.uni-augsburg.de/opus4/frontdoor/index/index/docId/107 (17. 8. 2013), passim.
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87
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84886274880
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Vgl. hierzu und zum Folgenden Ohms (Fn. 38), § 16, Rdnr. 1
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Vgl. hierzu und zum Folgenden Ohms (Fn. 38), § 16, Rdnr. 1;
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88
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84886282040
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Diederichsen, NuR 2010, 843
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Diederichsen, NuR 2010, 843.
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89
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84886274881
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Dazu etwa Louis, NuR 2004, 714, 718
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Dazu etwa Louis, NuR 2004, 714, 718;
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90
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84886282041
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Wolf, NuR 2004, 6, 10
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Wolf, NuR 2004, 6, 10.
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91
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84886282042
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Wird die Eingriffsregelung ohne eine Bevorratung von Maßnahmen durchgeführt, verhält es sich hinsichtlich der ., Buchungsvorgänge" sozusagen andersherum: Hier nimmt der Eingriffsverursacher sozusagen mit der naturbelastenden Durchführung seines Vorhabens einen
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Wird die Eingriffsregelung ohne eine Bevorratung von Maßnahmen durchgeführt, verhält es sich hinsichtlich der ., Buchungsvorgänge" sozusagen andersherum: Hier nimmt der Eingriffsverursacher sozusagen mit der naturbelastenden Durchführung seines Vorhabens einen .
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92
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84886274878
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Kredit" bei der Natur auf und zahlt diesen dann durch Kompensationsmaßnahmen sukzessive zurück. Zur Vergleichbarkeit mit Merkmalen des kaufmännischen Kontobegriffs Oloff (Fn. 48), S. 4 ff
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Kredit" bei der Natur auf und zahlt diesen dann durch Kompensationsmaßnahmen sukzessive zurück. Zur Vergleichbarkeit mit Merkmalen des kaufmännischen Kontobegriffs Oloff (Fn. 48), S. 4 ff.
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93
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84886282039
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Vgl. hierzu und zum Folgenden Ohms (Fn. 38), § 16, Rdnr. 14 ff
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Vgl. hierzu und zum Folgenden Ohms (Fn. 38), § 16, Rdnr. 14 ff.
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94
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84886274879
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Zu Einzelheiten der Vertragsgestaltung vgl. Diederichsen, NuR 2010, 843, 846 f
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Zu Einzelheiten der Vertragsgestaltung vgl. Diederichsen, NuR 2010, 843, 846 f.
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95
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84886274874
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Die Maßnahmen und die dafür erteilten Werteinheiten (.,Ökopunkte") werden dabei in der Regel in der Öffentlichkeit zugänglichen zentralen, elektronisch geführten Katastern oder Registern gelistet
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Die Maßnahmen und die dafür erteilten Werteinheiten (.,Ökopunkte") werden dabei in der Regel in der Öffentlichkeit zugänglichen zentralen, elektronisch geführten Katastern oder Registern gelistet.
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96
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84886282038
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Eine weitere Möglichkeit, die Bevorratung von Kompensationsmaß nahmen zu operationalisieren bzw. zu ergänzen ist die Gründung sogenannter Ökoagenturen, die selbst Flächen bevorraten, Maßnahmen durchführen bzw. pflegen und als Makler zur Vermittlung von (eigenen und von Dritten durchgeführten) Maßnahmen an Eingriffsverursacher tätig werden
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Eine weitere Möglichkeit, die Bevorratung von Kompensationsmaß nahmen zu operationalisieren bzw. zu ergänzen ist die Gründung sogenannter Ökoagenturen, die selbst Flächen bevorraten, Maßnahmen durchführen bzw. pflegen und als Makler zur Vermittlung von (eigenen und von Dritten durchgeführten) Maßnahmen an Eingriffsverursacher tätig werden.
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97
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84886274875
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Hessisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (GVBl. I 2010, S. 629)
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Hessisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (GVBl. I 2010, S. 629).
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98
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84886274876
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Verordnung über die Durchführung von Kompensationsmaß nahmen, Ökokonten, deren Handelbarkeit und die Festsetzung von Ausgleichsabgaben (GVBl. I 2005, S. 624)
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Verordnung über die Durchführung von Kompensationsmaß nahmen, Ökokonten, deren Handelbarkeit und die Festsetzung von Ausgleichsabgaben (GVBl. I 2005, S. 624).
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99
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84886274877
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Vgl. hierzu auch Diederichsen, NuR 2010, 843, 845
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Vgl. hierzu auch Diederichsen, NuR 2010, 843, 845.
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100
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84886273440
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Nach § 1 Abs. 3 HessKV dienen Ökokonten i. d. S. dem Zweck, dazu beizutragen, .,Verwaltungsverfahren einfacher, zweckmäßiger und zügiger durchzuführen und die nachhaltige Funktionsf ähigkeit der Kompensationsmaßnahmen zu verbessern."
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Nach § 1 Abs. 3 HessKV dienen Ökokonten i. d. S. dem Zweck, dazu beizutragen, .,Verwaltungsverfahren einfacher, zweckmäßiger und zügiger durchzuführen und die nachhaltige Funktionsf ähigkeit der Kompensationsmaßnahmen zu verbessern."
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101
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84886273441
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Vgl. § 1 Abs. 3 HAGBNatSchG: .,Die Aufgaben der unteren Naturschutzbehörde werden dem Kreisausschuss, in den kreisfreien Städten und den Städten mit mehr als 50 000
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Vgl. § 1 Abs. 3 HAGBNatSchG: .,Die Aufgaben der unteren Naturschutzbehörde werden dem Kreisausschuss, in den kreisfreien Städten und den Städten mit mehr als 50 000
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102
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84886273439
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Einwohnerinnen und Einwohnern dem Magistrat zur Erfüllung nach Weisung übertragen. In Nationalparks nimmt das Nationalparkamt die Aufgaben der unteren Naturschutzbehörde wahr."
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Einwohnerinnen und Einwohnern dem Magistrat zur Erfüllung nach Weisung übertragen. In Nationalparks nimmt das Nationalparkamt die Aufgaben der unteren Naturschutzbehörde wahr."
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103
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84886274873
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Vgl. das Hessische Naturschutzinformationssystem (NATUREG)
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Vgl. das Hessische Naturschutzinformationssystem (NATUREG), www.natureg.hessen.de.
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104
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84886273437
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Hierbei handelt es sich um das für Naturschutz und Landschaftspflege zuständige Ministerium, vgl. § 1 Abs. 1 HAGBNatSchG
-
Hierbei handelt es sich um das für Naturschutz und Landschaftspflege zuständige Ministerium, vgl. § 1 Abs. 1 HAGBNatSchG.
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105
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84886282037
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Vgl. hierzu den Internetauftritt der Hessischen Landesgesellschaft mbH (HLG), die als Ökoagentur für das Land Hessen fungiert
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Vgl. hierzu den Internetauftritt der Hessischen Landesgesellschaft mbH (HLG), die als Ökoagentur für das Land Hessen fungiert, www.hlg.org.
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106
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84886276198
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So kann in Sachsen-Anhalt der Träger einer vorgezogenen Kompensationsmaßnahme nach Beantragung und Bewilligung der Zustimmung durch die untere Naturschutzbehörde eine Anrechnung als Ökokontomaßnahme verlangen
-
So kann in Sachsen-Anhalt der Träger einer vorgezogenen Kompensationsmaßnahme nach Beantragung und Bewilligung der Zustimmung durch die untere Naturschutzbehörde eine Anrechnung als Ökokontomaßnahme verlangen.
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107
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84886273438
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Diese können entweder für eigene Eingriffe oder für die Zurverfügungstellung an Dritte verwendet werden (vgl. § 9 Abs. 1 NatSchG LSA-Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt, GVBl
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Diese können entweder für eigene Eingriffe oder für die Zurverfügungstellung an Dritte verwendet werden (vgl. § 9 Abs. 1 NatSchG LSA-Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt, GVBl.
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108
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84886276199
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-
LSA 2010, 569). Nach § 2 Abs. 6 der das Verfahren näher ausgestaltenden Ökokonto-Verordnung (ÖkoKV ST, Verordnung über die Anerkennung und Anrechnung vorzeitig durchgeführter Maßnahmen zur Kompensation von Eingriffsfolgen, GVBl. LSA 2005
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LSA 2010, 569). Nach § 2 Abs. 6 der das Verfahren näher ausgestaltenden Ökokonto-Verordnung (ÖkoKV ST, Verordnung über die Anerkennung und Anrechnung vorzeitig durchgeführter Maßnahmen zur Kompensation von Eingriffsfolgen, GVBl. LSA 2005
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-
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109
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84886274872
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entsteht das jeweilige Ökokonto mit der Feststellung der naturschutzfachlichen Wertigkeit der Kompensationsfläche (vgl. § 2 Abs. 4 ÖkoKV ST)
-
entsteht das jeweilige Ökokonto mit der Feststellung der naturschutzfachlichen Wertigkeit der Kompensationsfläche (vgl. § 2 Abs. 4 ÖkoKV ST)
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110
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84886276196
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sowie der Zustimmung der Naturschutzbehörde (vgl. § 2 Abs. 5 ÖkoKV ST)
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sowie der Zustimmung der Naturschutzbehörde (vgl. § 2 Abs. 5 ÖkoKV ST)
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111
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84886273436
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und ist dann im Kompensationsverzeichnis nach § 18 Abs. 2 des NatSchG LSA nachzuweisen (vgl. auch § 3 ÖkoKV ST)
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und ist dann im Kompensationsverzeichnis nach § 18 Abs. 2 des NatSchG LSA nachzuweisen (vgl. auch § 3 ÖkoKV ST).
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112
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84886276197
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Dabei wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Naturschutzbehörden auf die Zusammenfassung von Maßnahmen sowie für Ausgleichs-und Ersatzmaßnahmen geeigneten Flächen zu Maßnahmen-und Flächenpools hinwirken soll (vgl. § 2 Abs. 2 Satz 4 ÖkoKV ST)
-
Dabei wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Naturschutzbehörden auf die Zusammenfassung von Maßnahmen sowie für Ausgleichs-und Ersatzmaßnahmen geeigneten Flächen zu Maßnahmen-und Flächenpools hinwirken soll (vgl. § 2 Abs. 2 Satz 4 ÖkoKV ST).
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113
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84886276195
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Bei Anrechnung der vorgezogenen Maßnahme bei einem erfolgten Eingriff ergeben sich die anrechnungsf ähigen Wertpunkte aus der Differenz der zum Anrechnungszeitpunkt und der gemäß § 2 Abs. 4
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Bei Anrechnung der vorgezogenen Maßnahme bei einem erfolgten Eingriff ergeben sich die anrechnungsf ähigen Wertpunkte aus der Differenz der zum Anrechnungszeitpunkt und der gemäß § 2 Abs. 4
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114
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84886273432
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-
ÖkoKV ST im Rahmen des Zulassungsverfahrens ermittelten Wertigkeit. Die Buchung der Ökokontomaßnahme wird aus dem Kompensationsverzeichnis gelöscht, sobald die eingriffsrelevante Verwaltungsentscheidung bestandskräftig geworden ist
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ÖkoKV ST im Rahmen des Zulassungsverfahrens ermittelten Wertigkeit. Die Buchung der Ökokontomaßnahme wird aus dem Kompensationsverzeichnis gelöscht, sobald die eingriffsrelevante Verwaltungsentscheidung bestandskräftig geworden ist
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115
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84886273433
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vgl. § 6 Abs. 1 ÖkoKV ST. Nach § 8 ÖkoKV ST sind sowohl eingetragene Kompensationsflächen, als auch Anrechnungsberechtigungen handelbar
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vgl. § 6 Abs. 1 ÖkoKV ST. Nach § 8 ÖkoKV ST sind sowohl eingetragene Kompensationsflächen, als auch Anrechnungsberechtigungen handelbar.
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116
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84886274871
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Auch Baden-Württemberg verfügt über ein ausdifferenziertes Regelwerk zur Maßnahmenbevorratung
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Auch Baden-Württemberg verfügt über ein ausdifferenziertes Regelwerk zur Maßnahmenbevorratung.
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117
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84886273434
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So besteht auch hier ein Anspruch auf Anrechnung bestimmter vorgezogener Naturschutzmaßnahmen als Eingriffs-Kompensationsmaßnahmen über ein Ökokonto sowie die Möglichkeit der Handelbarkeit des Anspruchs auf Anrechnung (vgl. § 22 Abs. 1 NatSchG BaWü-Gesetz zum Schutz der Natur, zur Pflege der Landschaft und über die Erholungsvorsorge in der freien Landschaft, GBl. 2005, S. 745)
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So besteht auch hier ein Anspruch auf Anrechnung bestimmter vorgezogener Naturschutzmaßnahmen als Eingriffs-Kompensationsmaßnahmen über ein Ökokonto sowie die Möglichkeit der Handelbarkeit des Anspruchs auf Anrechnung (vgl. § 22 Abs. 1 NatSchG BaWü-Gesetz zum Schutz der Natur, zur Pflege der Landschaft und über die Erholungsvorsorge in der freien Landschaft, GBl. 2005, S. 745).
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118
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84886273435
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Die Einzelheiten zu Verfahren, Zuständigkeiten, Bewertung und Anrechnung sowie die Grundsätze über den Handel mit Ökopunkten finden sich in der ÖKVO BaWü (Verordnung des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr über die Anerkennung und Anrechnung vorzeitig durchgeführter Maßnahmen zur Kompensation von Eingriffsfolgen, GBl. 2010, S. 1089)
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Die Einzelheiten zu Verfahren, Zuständigkeiten, Bewertung und Anrechnung sowie die Grundsätze über den Handel mit Ökopunkten finden sich in der ÖKVO BaWü (Verordnung des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr über die Anerkennung und Anrechnung vorzeitig durchgeführter Maßnahmen zur Kompensation von Eingriffsfolgen, GBl. 2010, S. 1089).
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119
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84886276193
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Um einen Anspruch auf Anrechnung zu erwerben, muss die Maßnahme vor Durchführung zunächst die Zustimmung der unteren Naturschutzbehö rde erhalten, die mit der Zustimmung auch den Ausgangswert der betreffenden Fläche sowie die vorläufige Bewertung der geplanten Maßnahme in Ökopunkten vornimmt (vgl. zu den Einzelheiten § 3 ÖKVO BaWü
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Um einen Anspruch auf Anrechnung zu erwerben, muss die Maßnahme vor Durchführung zunächst die Zustimmung der unteren Naturschutzbehö rde erhalten, die mit der Zustimmung auch den Ausgangswert der betreffenden Fläche sowie die vorläufige Bewertung der geplanten Maßnahme in Ökopunkten vornimmt (vgl. zu den Einzelheiten § 3 ÖKVO BaWü
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120
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84886282036
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die Bewertungsverfahren sind in Anlage 2 zur ÖKVO BaWü geregelt, vgl. § 8 ÖKVO BaWü). Nach der Zustimmung erfolgt die Aufnahme der Maßnahme in das Ökokonto-Verzeichnis, der Beginn der Maßnahme ist dann ebenfalls im Verzeichnis zu vermerken (wobei die Zustimmung zur Maßnahme automatisch erlöscht, wenn zwischen Einstellung ins Verzeichnis und Beginn mehr als fünf Jahre vergehen), vgl. § 4 ÖKVO BaWü
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die Bewertungsverfahren sind in Anlage 2 zur ÖKVO BaWü geregelt, vgl. § 8 ÖKVO BaWü). Nach der Zustimmung erfolgt die Aufnahme der Maßnahme in das Ökokonto-Verzeichnis, der Beginn der Maßnahme ist dann ebenfalls im Verzeichnis zu vermerken (wobei die Zustimmung zur Maßnahme automatisch erlöscht, wenn zwischen Einstellung ins Verzeichnis und Beginn mehr als fünf Jahre vergehen), vgl. § 4 ÖKVO BaWü.
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121
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84886273431
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Ab Beginn der Maßnahme bis zu ihrer Zuordnung zu einem erfolgten Eingriff sieht § 5 ÖKVO BaWü eine jährliche Verzinsung in Höhe von 3 % (ohne Zinseszins, Höchstverzinsungszeitraum 10 Jahre) vor, die auf die gebuchten Ökopunkte gewährt wird
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Ab Beginn der Maßnahme bis zu ihrer Zuordnung zu einem erfolgten Eingriff sieht § 5 ÖKVO BaWü eine jährliche Verzinsung in Höhe von 3 % (ohne Zinseszins, Höchstverzinsungszeitraum 10 Jahre) vor, die auf die gebuchten Ökopunkte gewährt wird.
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122
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84886276194
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Die Zuordnung der im Ökokonto bevorrateten Maßnahmen zu einem konkreten Eingriffsvorhaben erfolgt letztlich im Zuge des Vorhabenzulassungsverfahrens durch die dafür zuständige Behörde, während die Festsetzung des Ökopunkt-Wertes der bevorrateten Maßnahme durch die an der Zulassung des Eingriffs beteiligte Naturschutzbehörde erfolgt
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Die Zuordnung der im Ökokonto bevorrateten Maßnahmen zu einem konkreten Eingriffsvorhaben erfolgt letztlich im Zuge des Vorhabenzulassungsverfahrens durch die dafür zuständige Behörde, während die Festsetzung des Ökopunkt-Wertes der bevorrateten Maßnahme durch die an der Zulassung des Eingriffs beteiligte Naturschutzbehörde erfolgt.
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123
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84886276192
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Diese hat hierfür zunächst die für die Maßnahmenfläche zuständige untere Naturschutzbehörde anzuhören
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Diese hat hierfür zunächst die für die Maßnahmenfläche zuständige untere Naturschutzbehörde anzuhören.
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84886273430
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Die angerechneten Anteile des Kompensationswertes der bevorrateten Maßnahme sind aus dem Ökokonto zu löschen (vgl. zu alledem § 9 ÖKVO BaWü)
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Die angerechneten Anteile des Kompensationswertes der bevorrateten Maßnahme sind aus dem Ökokonto zu löschen (vgl. zu alledem § 9 ÖKVO BaWü).
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84886282032
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Die Handelbarkeit von Flächen oder Ökopunkten wird ausdrücklich zugelassen, vgl. (§ 10 ÖKVO BaWü), wobei die oberste Naturschutzbehörde ermächtigt wird, eine Stelle zur Durchführung und Handelbarkeit von Ökokonto-Maßnahmen anzuerkennen (§ 11 ÖKVO BaWü)
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Die Handelbarkeit von Flächen oder Ökopunkten wird ausdrücklich zugelassen, vgl. (§ 10 ÖKVO BaWü), wobei die oberste Naturschutzbehörde ermächtigt wird, eine Stelle zur Durchführung und Handelbarkeit von Ökokonto-Maßnahmen anzuerkennen (§ 11 ÖKVO BaWü).
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84886282033
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Diese kann tätig werden im Rahmen der Planung und Durchführung von Ökokonto-Maßnahmen, der Pflege und Unterhaltung von Ökokonto-Maßnahmen oder der Weitergabe oder Veräußerung von Maßnahmenflächen oder Ökopunkten
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Diese kann tätig werden im Rahmen der Planung und Durchführung von Ökokonto-Maßnahmen, der Pflege und Unterhaltung von Ökokonto-Maßnahmen oder der Weitergabe oder Veräußerung von Maßnahmenflächen oder Ökopunkten.
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84886282034
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Vgl. hierzu auch den Internetauftritt der Flächenagentur Baden-Württemberg GmbH
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Vgl. hierzu auch den Internetauftritt der Flächenagentur Baden-Württemberg GmbH, www.flaechenagentur-bw.de.
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84886276190
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Vgl. hierzu und zum Folgenden auch Vatn/Barton/Lindhjem u. a. (Fn. 4), S. 59 ff
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Vgl. hierzu und zum Folgenden auch Vatn/Barton/Lindhjem u. a. (Fn. 4), S. 59 ff.
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84886282035
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Vgl. hierzu und zum Vorstehenden etwa die Aufstellungen bei Gerhards, 30 Jahre Eingriffsregelung in der Bauleitplanung-Rückblick und Ausblick, in: DRL (Fn. 5), S. 30
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Vgl. hierzu und zum Vorstehenden etwa die Aufstellungen bei Gerhards, 30 Jahre Eingriffsregelung in der Bauleitplanung-Rückblick und Ausblick, in: DRL (Fn. 5), S. 30;
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84886273429
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Diederichsen, NuR 2010, 843
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Diederichsen, NuR 2010, 843;
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131
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84886276191
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Britz, UPR 1999, 205, 206
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Britz, UPR 1999, 205, 206;
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84886274870
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Thum, UPR 2006, 289 f. Explizit findet sich diese Zweckbestimmung auch etwa in § 1 Abs. 3 Satz 2 HessKV: .,Sie (Anm. der Verf.: die Ökokonten) sollen dazu beitragen, Verwaltungsverfahren einfacher, zweckmäßiger und zügiger durchzuführen und die nachhaltige Funktionsfähigkeit der Kompensationsmaßnahmen zu verbessern."
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Thum, UPR 2006, 289 f. Explizit findet sich diese Zweckbestimmung auch etwa in § 1 Abs. 3 Satz 2 HessKV: .,Sie (Anm. der Verf.: die Ökokonten) sollen dazu beitragen, Verwaltungsverfahren einfacher, zweckmäßiger und zügiger durchzuführen und die nachhaltige Funktionsfähigkeit der Kompensationsmaßnahmen zu verbessern."
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84886275954
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Vgl. zum Folgenden auch die Aufstellung bei Gerhards, in: DRL (Fn. 5), S. 30 f
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Vgl. zum Folgenden auch die Aufstellung bei Gerhards, in: DRL (Fn. 5), S. 30 f.;
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134
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84886273197
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als Hintergrund bereits Ekardt, Steuerungsdefizite (Fn. 1), §§ 6, 21
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als Hintergrund bereits Ekardt, Steuerungsdefizite (Fn. 1), §§ 6, 21.
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135
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84886277526
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Vgl. hierzu und zum Folgenden eingehend auch Ring/Schröter-Schlaack (Fn. 4), S. 72 ff
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Vgl. hierzu und zum Folgenden eingehend auch Ring/Schröter-Schlaack (Fn. 4), S. 72 ff.;
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136
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84886275955
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Ring/Drechsler/van Teeffelen u. a., COSUST 2010 (2), 50, 52
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Ring/Drechsler/van Teeffelen u. a., COSUST 2010 (2), 50, 52.
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137
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84886274627
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Vgl. hierzu auch Ring/Schröter-Schlaack (Fn. 4), S. 72 ff
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Vgl. hierzu auch Ring/Schröter-Schlaack (Fn. 4), S. 72 ff.
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138
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84886274628
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Zu dieser Problematik auch Ring/Drechsler/van Teeffelen u. a., COSUST 2010 (2), 50, 52
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Zu dieser Problematik auch Ring/Drechsler/van Teeffelen u. a., COSUST 2010 (2), 50, 52.
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84886275956
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Siehe die Nachweise in Fn. 1
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Siehe die Nachweise in Fn. 1.
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140
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84886274629
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Siehe hierzu etwa Ekardt/Hennig, ZRP 2013, i. E. sowie SRU, Sondergutachten Naturschutz, BT-Drs. 14/9852, S. 77 ff
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Siehe hierzu etwa Ekardt/Hennig, ZRP 2013, i. E. sowie SRU, Sondergutachten Naturschutz, BT-Drs. 14/9852, S. 77 ff.;
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141
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84886275953
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Henger/Schröter-Schlaack, Designoptionen für den Handel mit Flächenausweisungsrechten in Deutschland, Land Use Economics and Planning-Discussion Paper No. 08.02, Göttingen 2008, passim
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Henger/Schröter-Schlaack, Designoptionen für den Handel mit Flächenausweisungsrechten in Deutschland, Land Use Economics and Planning-Discussion Paper No. 08.02, Göttingen 2008, passim;
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142
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84886274626
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NBBW (Nachhaltigkeitsrat der Landesregierung Baden-Württemberg), Neue Wege zu einem nachhaltigen Flächenmanagement in Baden- Württemberg, Sondergutachten, Stuttgart 2004, S. 32 ff. und dazu León, IzR 4/5.2005, 267 ff
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NBBW (Nachhaltigkeitsrat der Landesregierung Baden-Württemberg), Neue Wege zu einem nachhaltigen Flächenmanagement in Baden- Württemberg, Sondergutachten, Stuttgart 2004, S. 32 ff. und dazu León, IzR 4/5.2005, 267 ff.;
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84858552115
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Strategien zur Senkung des Flächenverbrauchs
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Jörissen/Coenen, TA-Projekt .,Reduzierung der Flä cheninanspruchnahme. Ziele, Maßnahmen, Wirkungen". Endbericht, TAB Arbeitsbericht Nr. 98, Berlin 2005, S. 196 ff Czybulka (Hrsg.) Baden-Baden insbes. S. 173 ff
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Jörissen/Coenen, TA-Projekt .,Reduzierung der Flä cheninanspruchnahme. Ziele, Maßnahmen, Wirkungen". Endbericht, TAB Arbeitsbericht Nr. 98, Berlin 2005, S. 196 ff.;
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(2005)
Wege zu Einem Wirksamen Naturschutz: Erhaltung der Biodiversität Als Querschnittsaufgabe
, pp. 159
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Einig1
Siedentop2
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145
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84886274624
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Vgl. hierzu insb. den globalen TEEB-Prozess (.,The Economics of Ecosystems and Biodiversity"), innerhalb dessen vergleichbar mit der Berichterstattung und Fortentwicklung des Weltklimarats (IPCC) der ökonomische Wert von Ökosystemen und ihren spezifischen Leistungen analysiert und entsprechende Handlungsempfehlungen für politische Entscheidungsträger erarbeitet wurden und fortlaufend diskutiert werden
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Vgl. hierzu insb. den globalen TEEB-Prozess (.,The Economics of Ecosystems and Biodiversity"), innerhalb dessen vergleichbar mit der Berichterstattung und Fortentwicklung des Weltklimarats (IPCC) der ökonomische Wert von Ökosystemen und ihren spezifischen Leistungen analysiert und entsprechende Handlungsempfehlungen für politische Entscheidungsträger erarbeitet wurden und fortlaufend diskutiert werden;
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84886273195
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vgl. zur Geschichte, aktuellen Informationen sowie den maßgeblichen Publikationen www.teebweb.org. Außerdem wurde mit der IPBES (Intergovernmental Platform on Biodiversity & Ecosystem Services) ein dem IPCC vergleichbares internationales Forschungs-und Beratungsgremium geschaffen, vgl. www.ipbes.net
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vgl. zur Geschichte, aktuellen Informationen sowie den maßgeblichen Publikationen www.teebweb.org. Außerdem wurde mit der IPBES (Intergovernmental Platform on Biodiversity & Ecosystem Services) ein dem IPCC vergleichbares internationales Forschungs-und Beratungsgremium geschaffen, vgl. www.ipbes.net.
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