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2
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85021913877
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Die empirische Forschung weist auf einen U-förmigen Zusammenhang zwischen Größe von Gebietskörperschaften und Demokratiequalität hin. Vgl. Stanford: Stanford University Press
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Die empirische Forschung weist auf einen U-förmigen Zusammenhang zwischen Größe von Gebietskörperschaften und Demokratiequalität hin. Vgl. Robert A. Dahl, Edward Tufte: Size and Democracy. – Stanford: Stanford University Press, 1973
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(1973)
Edward Tufte: Size and Democracy
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Dahl, Robert A.1
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4
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22144435281
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Reform der Aufgabenteilung zwischen Bund und Ländern: Eine Synopse verschiedener Reformansätze zur Stärkung der Länder 1985–2000
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S
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Als Überblick: Ursula Münch, Tanja Zinterer: Reform der Aufgabenteilung zwischen Bund und Ländern: Eine Synopse verschiedener Reformansätze zur Stärkung der Länder 1985–2000. In: Zeitschrift für Parlamentsfragen 3, 2000, S. 657–680
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(2000)
Zeitschrift für Parlamentsfragen
, vol.3
, pp. 657-680
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Überblick, Als1
Münch, Ursula2
Zinterer, Tanja3
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9
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85197279764
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1. Sitzung, Berlin, Freitag, den 7. November S. Der Begriff des Gestaltungsföderalismus wurde auch von Vertretern anderer Parteien und der Länder benutzt, was belegt, dass es sich dabei nicht um ein parteipolitisch besetztes Konzept handelt
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Kommission von Bundestag und Bundesrat zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung, Stenografischer Bericht, 1. Sitzung, Berlin, Freitag, den 7. November 2003, S. 14. Der Begriff des Gestaltungsföderalismus wurde auch von Vertretern anderer Parteien und der Länder benutzt, was belegt, dass es sich dabei nicht um ein parteipolitisch besetztes Konzept handelt
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(2003)
Kommission von Bundestag und Bundesrat zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung, Stenografischer Bericht
, pp. 14
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10
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85197306652
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Grundlage ist also das Konzept der „komplexen Demokratie“; dazu Konstanz: Konstanzer Universitätsverlag, 1970; ferner Manfred G. Schmidt: Demokratietheorie. Opladen: Leske Budrich (3. Aufl), S
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Grundlage ist also das Konzept der „komplexen Demokratie“; dazu Fritz W. Scharpf: Demokratietheorie zwischen Utopie und Anpassung. – Konstanz: Konstanzer Universitätsverlag, 1970; ferner Manfred G. Schmidt: Demokratietheorie. – Opladen: Leske + Budrich (3. Aufl.), 2000, S. 204-214
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(2000)
Demokratietheorie zwischen Utopie und Anpassung
, pp. 204-214
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Scharpf, Fritz W.1
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12
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85197216817
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Als Beispiel einer Reformpolitik, die durch den Vergleich zwischen Ländern ausgelöst wurde, sei auf die Änderungen der Kommunalverfassungen in Nordrhein-Westfalen hingewiesen. Man muss aber bezweifeln, ob dieses Beispiel als typisch gelten kann, da diese Reform maßgeblich durch publizistische Aktivitäten der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung und der beharrlichen Überzeugungsarbeit ihres Leiters Gerhard Banner zu verdanken war
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Als Beispiel einer Reformpolitik, die durch den Vergleich zwischen Ländern ausgelöst wurde, sei auf die Änderungen der Kommunalverfassungen in Nordrhein-Westfalen hingewiesen. Man muss aber bezweifeln, ob dieses Beispiel als typisch gelten kann, da diese Reform maßgeblich durch publizistische Aktivitäten der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung und der beharrlichen Überzeugungsarbeit ihres Leiters Gerhard Banner zu verdanken war
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14
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0005769118
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Der Wettbewerb als Entdeckungsverfahren
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Dazu Friedrich A. Hayek: Freiburger Studien. Tübingen: Mohr, S. –; Viktor Vanberg, Wolfgang Kerber: Institutional Competition Among Jurisdictions: An Evolutionary Approach Constitutional Political Economy 5 (2), 994, S. 193–219
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Dazu: Friedrich A. Hayek: Der Wettbewerb als Entdeckungsverfahren. In: Friedrich A. Hayek: Freiburger Studien. – Tübingen: Mohr, 1969, S. 249–265; Viktor Vanberg, Wolfgang Kerber: Institutional Competition Among Jurisdictions: An Evolutionary Approach. In: Constitutional Political Economy 5 (2), 994, S. 193–219
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(1969)
, pp. 249-265
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Hayek, Friedrich A.1
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16
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85197256526
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Wenn alle Länder Bundesrecht abweichen können, besteht eigentlich kein Bedürfnis für eine bundeseinheitliche Regelung; vgl. Zugriffsrechte und Öffnungsklauseln bei der konkurrierenden Gesetzgebung. Bundesstaatskommission; Kommissionsdrucksache 0018. Hinzuweisen ist allerdings darauf, dass Länder nur partiell von Bundesgesetzen abweichen können, was vermutlich die Regel sein dürfte
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Wenn alle Länder vom Bundesrecht abweichen können, besteht eigentlich kein Bedürfnis für eine bundeseinheitliche Regelung; vgl. Dieter Grimm: Zugriffsrechte und Öffnungsklauseln bei der konkurrierenden Gesetzgebung. Bundesstaatskommission; Kommissionsdrucksache 0018. Hinzuweisen ist allerdings darauf, dass Länder nur partiell von Bundesgesetzen abweichen können, was vermutlich die Regel sein dürfte
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Grimm, Dieter1
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19
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85197293741
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Eine Stärkung der landespolitischen Verantwortung der Parteien kann auch durch die Abschaffung der Stimmenthaltung im Bundesrat gefördert werden. Solche Enthaltungen praktizieren Koalitionsregierungen aus Rücksicht auf ihre Bundespartei, während landespolitische Interessen verlangen, dass eine Regierung „Farbe bekennt (so Stellungnahme. Bundesstaatskommission; Kommissionsdrucksache 0007, S. 21; ferner dazu Arthur Benz: Stellungnahme. Bundesstaatskommission; Kommissionsdrucksache 0010, S. 8, sowie, mit ausführlicher Begründung, Arthur Benz: Abstimmungsverfahren im Bundesrat. Bundesstaatskommission; Kommissionsdrucksache 0086)
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Eine Stärkung der landespolitischen Verantwortung der Parteien kann auch durch die Abschaffung der Stimmenthaltung im Bundesrat gefördert werden. Solche Enthaltungen praktizieren Koalitionsregierungen aus Rücksicht auf ihre Bundespartei, während landespolitische Interessen verlangen, dass eine Regierung „Farbe bekennt“ (so Peter Michael Huber: Stellungnahme. Bundesstaatskommission; Kommissionsdrucksache 0007, S. 21; ferner dazu Arthur Benz: Stellungnahme. Bundesstaatskommission; Kommissionsdrucksache 0010, S. 8, sowie, mit ausführlicher Begründung, Arthur Benz: Abstimmungsverfahren im Bundesrat. Bundesstaatskommission; Kommissionsdrucksache 0086)
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Huber, Peter Michael1
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21
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85197207639
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Räumliche Aspekte des föderalen Systems“; zusammengefasst in: „Reform der Finanzverfassung – Die dezentralen Entscheidungsträger stärken
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Vgl. die Ergebnisse des ARL-Arbeitskreises ARL-Nachrichten Heft 1/2003; ferner: Fiskalische Krise: Räumliche Ausprägungen, Wirkungen und Reaktionen (Forschungs und Sitzungsberichte der Akademie für Raumforschung und Landesplanung, Band 209). Hannover: ARL, 1999; Thomas Döring, Dieter Stahl: Räumliche Aspekte der föderalen Aufgabenverteilung, der Finanzverfassung und der Subventionspolitik in der Bundesrepublik Deutschland (ARL-Arbeitsmaterial 256). Hannover: ARL
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Vgl. die Ergebnisse des ARL-Arbeitskreises „Räumliche Aspekte des föderalen Systems“; zusammengefasst in: „Reform der Finanzverfassung – Die dezentralen Entscheidungsträger stärken“. In: ARL-Nachrichten Heft 1/2003; ferner: Fiskalische Krise: Räumliche Ausprägungen, Wirkungen und Reaktionen (Forschungs- und Sitzungsberichte der Akademie für Raumforschung und Landesplanung, Band 209). – Hannover: ARL, 1999; Thomas Döring, Dieter Stahl: Räumliche Aspekte der föderalen Aufgabenverteilung, der Finanzverfassung und der Subventionspolitik in der Bundesrepublik Deutschland (ARL-Arbeitsmaterial 256). – Hannover: ARL, 1999
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(1999)
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