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Ayurveda Akademie in Castrop-Rauxel in Zusammenarbeit mit den Universitäten Witten-Herdecke, Münster und Bochum, finanziert durch das Land Nordrhein-Westfalen und die EU
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1 An der Kerala Ayurveda Akademie in Castrop-Rauxel in Zusammenarbeit mit den Universitäten Witten-Herdecke, Münster und Bochum, finanziert durch das Land Nordrhein-Westfalen und die EU.
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An der Kerala
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85180611538
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BVerfG, 1 BvR 784/03 vom 2. 3. Absatz-Nr. (1–22). In … Hingegen dürften ganz andersartige, ergänzende Vorgehensweisen – wie beispielsweise die Krankensalbung, das Segnen oder das gemeinsame Gebet – wohl kaum den Eindruck erwecken, als handele es sich um einen Ersatz für medizinische Betreuung« (Abs.-Nr. 14). Die Volksgesundheit sei daher durch Handauflegungen nicht gefährdet und die freie Berufswahl des Heilers ein grundgesetzlich verbürgter Wert. Diese Urteilssprechung displausibilisiert jeden wissenschaftlichen und physiologisch wirkmächtigen Anspruch geistigen Heilens. Sie schafft damit die Ambivalenz,»alternative« Formen des Heilens zuzulassen und ihnen gleichzeitig das»tatsächliche« medizinisch-wirksame Heilen abzusprechen. Das Urteil wurde vom Dachverband Geistiges Heilen e. als Erfolg gefeiert. Die Abstandsregel des geistigen Heilens zum ärztlichen Heilen jedoch trifft nach meiner Analyse vielfältiger Quellen nicht das Selbstverständnis vieler auf diesem Gebiet Praktizierenden
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2 BVerfG, 1 BvR 784/03 vom 2. 3. 2004, Absatz-Nr. (1–22). In der Urteilsbegründung wird mit der Ferne des geistigen Heilens zu ärztlicher Hilfe argumentiert:»Ein Heiler, der spirituell wirkt und den religiösen Riten näher steht als der Medizin, weckt im Allgemeinen die Erwartung auf heilkundlichen Beistand schon gar nicht. […] Hingegen dürften ganz andersartige, ergänzende Vorgehensweisen – wie beispielsweise die Krankensalbung, das Segnen oder das gemeinsame Gebet – wohl kaum den Eindruck erwecken, als handele es sich um einen Ersatz für medizinische Betreuung« (Abs.-Nr. 14). Die Volksgesundheit sei daher durch Handauflegungen nicht gefährdet und die freie Berufswahl des Heilers ein grundgesetzlich verbürgter Wert. Diese Urteilssprechung displausibilisiert jeden wissenschaftlichen und physiologisch wirkmächtigen Anspruch geistigen Heilens. Sie schafft damit die Ambivalenz,»alternative« Formen des Heilens zuzulassen und ihnen gleichzeitig das»tatsächliche« medizinisch-wirksame Heilen abzusprechen. Das Urteil wurde vom Dachverband Geistiges Heilen e.V. als Erfolg gefeiert. Die Abstandsregel des geistigen Heilens zum ärztlichen Heilen jedoch trifft nach meiner Analyse vielfältiger Quellen nicht das Selbstverständnis vieler auf diesem Gebiet Praktizierenden.
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(2004)
der Urteilsbegründung wird mit der Ferne des geistigen Heilens zu ärztlicher Hilfe argumentiert:»Ein Heiler, der spirituell wirkt und den religiösen Riten näher steht als der Medizin, weckt im Allgemeinen die Erwartung auf heilkundlichen Beistand schon gar nicht
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85006045344
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Spiritualisierung eines Heilwissens im lokalen religiösen Feld? Zur Formierung deutscher Ayurveden
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Zu den historischen Phasen einer Aufnahme des Ayurveda in Deutschland
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3 Zu den historischen Phasen einer Aufnahme des Ayurveda in Deutschland: A. Koch, Spiritualisierung eines Heilwissens im lokalen religiösen Feld? Zur Formierung deutscher Ayurveden, in: Zeitschrift für Religionswissenschaft 13 (2005) 21–44.
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(2005)
Zeitschrift für Religionswissenschaft
, vol.13
, pp. 21-44
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Koch, A.1
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85180607535
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Vgl. Koch (Anm. 3. sanft«,»komplementär« etc., d) Elementenlehre und Tri-Dosha-Lehre, e) Konstitutionstypen, f) Krankheitsverständnis über Gleichgewichtslehre usw
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4 Vgl. Koch (Anm. 3). Das semantische Cluster in den aktuellen Internet-Selbstdarstellungen der wichtigsten zehn deutschen Ayurveda-Anbieter enthält die Elemente: a) Authentisierung des Angebots, b) Ursprung und Datierung des Ayurveda, c) Kennzeichnung des Ayurveda als»sanft«,»komplementär« etc., d) Elementenlehre und Tri-Dosha-Lehre, e) Konstitutionstypen, f) Krankheitsverständnis über Gleichgewichtslehre usw.
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Das semantische Cluster in den aktuellen Internet-Selbstdarstellungen der wichtigsten zehn deutschen Ayurveda-Anbieter enthält die Elemente: a) Authentisierung des Angebots, b) Ursprung und Datierung des Ayurveda, c) Kennzeichnung des Ayurveda als
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85180579682
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Zur religiösen Codierung moderner Ernährung – Ayurvedische Koch- und Ernährungsbücher als Lebensratgeber
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Vgl. Koch (Anm. 3); vgl
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5 Vgl. Koch (Anm. 3); vgl. A. Koch, Zur religiösen Codierung moderner Ernährung – Ayurvedische Koch- und Ernährungsbücher als Lebensratgeber, in: ZRGG 58 (2005) 243–264.
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(2005)
ZRGG
, vol.58
, pp. 243-264
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Koch, A.1
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85180599403
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Deutsche Akademie für Ayurveda-Medizin, Berlin; Verband Europäischer Ayurveda-Therapeuten, Mahindra-Institut in Birstein/Taunus; Deutsche Ayurveda Akademie, Regensburg usw
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7 Deutsche Akademie für Ayurveda-Medizin, Berlin; Verband Europäischer Ayurveda-Therapeuten, Mahindra-Institut in Birstein/Taunus; Deutsche Ayurveda Akademie, Regensburg usw.
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34547964255
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Legal Dimensions of New Religions
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Vgl. J. R. Lewis Hrsg, Oxford
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9 Vgl. J. T. Richardson, Legal Dimensions of New Religions, in: J. R. Lewis (Hrsg.), The Oxford Handbook of New Religious Movements, Oxford 2004, 163–183.
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(2004)
The Oxford Handbook of New Religious Movements
, pp. 163-183
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Richardson, J.T.1
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70449352729
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New religions in Germany: The Publicity of the Public Square
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Einen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen seit dem Grundgesetz von 1949 gibt
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10 Einen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen seit dem Grundgesetz von 1949 gibt B. Schön, New religions in Germany: The Publicity of the Public Square, in: Nova religio 4 (2001), 266–274.
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(2001)
Nova religio
, vol.4
, pp. 266-274
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Schön, B.1
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85180613341
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Referat Öffentlichkeitsarbeit, Endbericht der Enquete-Kommission
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Vgl. Sogenannte Sekten und Psychogruppen. Bonn im Internet unter und Deutscher Bundestag, Enquete-Kommission»Sogenannte Sekten und Psychogruppen«, Neue religiöse und ideologische Gemeinschaften und Psychogruppen. Forschungsprojekte und Gutachten der Enquete-Kommission»Sogenannte Sekten und Psychogruppen«, Hamm 1998
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11 Vgl. Deutscher Bundestag, Referat Öffentlichkeitsarbeit, Endbericht der Enquete-Kommission»Sogenannte Sekten und Psychogruppen«. Neue religiöse und ideologische Gemeinschaften und Psychogruppen in der Bundesrepublik Deutschland, Bonn 1998, (im Internet unter http://www.cesnur.org/testi/endber/KA1.htm) und Deutscher Bundestag, Enquete-Kommission»Sogenannte Sekten und Psychogruppen«, Neue religiöse und ideologische Gemeinschaften und Psychogruppen. Forschungsprojekte und Gutachten der Enquete-Kommission»Sogenannte Sekten und Psychogruppen«, Hamm 1998.
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(1998)
Neue religiöse und ideologische Gemeinschaften und Psychogruppen in der Bundesrepublik Deutschland
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Bundestag, D.1
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85180575588
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Heil und Heilung aus religionswissenschaftlicher und rechtlicher Sicht. Zur Diskussion um ein Gesetz zur Regelung»gewerblicher Lebensbewältigungshilfe
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Zur Lebenshilfe-Gesetzgebung s. auch G. Klinkhammer/T. Frick Hrsg, Marburg
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12 Zur Lebenshilfe-Gesetzgebung s. auch S. Murken, Heil und Heilung aus religionswissenschaftlicher und rechtlicher Sicht. Zur Diskussion um ein Gesetz zur Regelung»gewerblicher Lebensbewältigungshilfe«, in: G. Klinkhammer/T. Frick (Hrsg.), Religionen und Recht, Marburg 2002.
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(2002)
Religionen und Recht
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Murken, S.1
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13
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85180594482
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Homepage: s. a. White Eagle, Das große Heilungsbuch
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13 Homepage: http//www.whiteeagle.com, s. a. White Eagle, Das große Heilungsbuch.
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