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Volumn 93, Issue 4, 2002, Pages 424-443

Conscience as practical apperception. About the doctrine of conscience in Kant's lectures on ethics;Gewissen als praktische apperzeption. Zur lehre vom gewissen in Kants ethik-vorlesungen

(1)  Hoffmann, Thomas Sören a  

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EID: 62449209843     PISSN: 00228877     EISSN: None     Source Type: Journal    
DOI: 10.1515/kant.2002.018     Document Type: Review
Times cited : (13)

References (56)
  • 1
    • 84868821054 scopus 로고
    • Nachlaß Sommer-Herbst
    • Friedrich Nietzsche: Nachlaß Sommer-Herbst 1884. In: KGW VII.2, 261.
    • (1884) KGW , vol.7 , Issue.2 , pp. 261
    • Nietzsche, F.1
  • 2
    • 79956827284 scopus 로고
    • Nachlaß Herbst 1887. In: KGW VIII.2, 126.
    • (1887) KGW , vol.8 , Issue.2 , pp. 126
    • Herbst, N.1
  • 3
    • 84868806220 scopus 로고
    • Berlin/New York
    • Zuerst aufgearbeitet wurde die Gewissenslehre Kants in den Ethikvorlesungen durch deren Herausgeber im Rahmen der Akademie-Ausgabe, Gerhard Lehmann; cf. Lehmann: Zur Analyse des Gewissens in Kants Vorlesungen über Moralphilosophie, in: Ders.: Kants Tugenden. Neue Beiträge zur Geschichte und Interpretation der Philosophie Kants. Berlin/New York 1980, 27-58.
    • (1980) Neue Beiträge Zur Geschichte und Interpretation der Philosophie Kants , pp. 27-58
    • Tugenden, K.1
  • 4
    • 84868765202 scopus 로고    scopus 로고
    • Die GMS erwähnt den Gewissensbegriff bezeichnenderweise nicht, die KpV eher nur am Rande (cf. AA 5, 98f.). Nicht eigentlich einschlägig ist ferner die allgemein gehaltene Zurückweisung des Gewissenszwangs im Denken, die sich in der Abhandlung Was heißt: sich im Denken orientiren? (AA 8, 144f.) findet
    • Die GMS erwähnt den Gewissensbegriff bezeichnenderweise nicht, die KpV eher nur am Rande (cf. AA 5, 98f.). Nicht eigentlich einschlägig ist ferner die allgemein gehaltene Zurückweisung des " Gewissenszwangs" im Denken, die sich in der Abhandlung Was heißt: sich im Denken orientiren? (AA 8, 144f.) findet.
  • 5
    • 84868765203 scopus 로고    scopus 로고
    • Anders gestaltet sich das Bild erst in den 90er Jahren: hier sind vor allem die Schlußanmerkung aus Über das Mißlingen aller philosophischen Versuche in der Theodicee (AA 8, 267-271)
    • Anders gestaltet sich das Bild erst in den 90er Jahren: hier sind vor allem die "Schlußanmerkung" aus Über das Mißlingen aller philosophischen Versuche in der Theodicee (AA 8, 267-271)
  • 6
    • 84868751394 scopus 로고    scopus 로고
    • das zweite und besonders das vierte Stück der Religion innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft (bes. AA 6, 185-190)
    • das zweite und besonders das vierte Stück der Religion innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft (bes. AA 6, 185-190)
  • 7
    • 79956824401 scopus 로고    scopus 로고
    • sowie die MS (bes. AA 6, 400f. und 437-440) heranzuziehen
    • sowie die MS (bes. AA 6, 400f. und 437-440) heranzuziehen;
  • 8
    • 84868751460 scopus 로고    scopus 로고
    • Handel ist hier die Führung einer Rechtssache (causa) vor Gericht
    • die drei genannten Stellen bieten Kants eigene, abschließende Gewissenslehre. Strikt auseinander zu halten sind die "Autonomie" im Sinne reinrationaler Selbstgesetzgebung der praktischen Vernunft und die Irreduzibilität des Gewissens als eines quasi-juridischen Selbstverhältnisses ("der Handel ist hier die Führung einer Rechtssache (causa) vor Gericht", MS, AA 6, 438).
    • MS, AA 6 , pp. 438
  • 9
    • 84868804258 scopus 로고    scopus 로고
    • Das Gewissen ist, wie sich uns noch näher ergeben wird, keine Instanz moralischer Gesetzgebung, sondern die sich selbst richtende moralische Urtheilskraft (Religion, AA 6, 186); es wirkt nicht eigentlich an der Konstruktion des moralischen Kosmos mit, sondern zwingt den Handelnden vor seine Gerichtsbarkeit als die für ihn seinem vernünftigen Selbst nach eigentlich zuständige. Ein eigentlicher Konflikt zwischen Sittengesetz und Gewissensentscheidung ist nach Kant undenkbar
    • Das Gewissen ist, wie sich uns noch näher ergeben wird, keine Instanz moralischer Gesetzgebung, sondern "die sich selbst richtende moralische Urtheilskraft" (Religion, AA 6, 186); es wirkt nicht eigentlich an der Konstruktion des moralischen Kosmos mit, sondern zwingt den Handelnden vor seine Gerichtsbarkeit als die für ihn seinem vernünftigen Selbst nach eigentlich zuständige. Ein eigentlicher Konflikt zwischen Sittengesetz und "Gewissensentscheidung" ist nach Kant undenkbar.
  • 10
    • 84868765207 scopus 로고    scopus 로고
    • Darauf hat gegen ein noch immer verbreitetes Mißverständnis Josef Simon wiederholt insistiert; cf. dazu unten S. 435
    • Darauf hat gegen ein noch immer verbreitetes Mißverständnis Josef Simon wiederholt insistiert; cf. dazu unten S. 435.
  • 11
    • 84868804257 scopus 로고    scopus 로고
    • 3)
    • 3);
  • 12
    • 84868765206 scopus 로고    scopus 로고
    • 3) abgedruckt
    • 3) abgedruckt.
  • 13
    • 84868751393 scopus 로고    scopus 로고
    • Cf. Diels-Kranz II, Nr. 68, 207, B 297; die Wendung kann (trotz vorauszusetzender Grundbedeutung von als Mitwissen) hier, da auf die eigenen Handlungen bezogen, durchaus als schlechtes Gewissen aufgefaßt werden und stellt insofern den ersten expliziten Beleg für den Gewissensbegriff dar
    • Cf. Diels-Kranz II, Nr. 68, 207, B 297; die Wendung kann (trotz vorauszusetzender Grundbedeutung von als "Mitwissen") hier, da auf die eigenen Handlungen bezogen, durchaus als "schlechtes Gewissen" aufgefaßt werden und stellt insofern den ersten expliziten Beleg für den Gewissensbegriff dar.
  • 14
    • 84868778171 scopus 로고    scopus 로고
    • Art. "gewissen" im
    • Nach Seneca, Ep. mor. 97, 15 wäre auch für Epikur von einer Verwendung von im Sinne von "Gewissen" auszugehen; cf. H. Reiner: Art. "Gewissen" im HWP 3, 575;
    • HWP , vol.3 , pp. 575
    • Reiner, H.1
  • 15
    • 84868823771 scopus 로고    scopus 로고
    • Art. Gewissen I
    • Belege für conscientia als Gewissen im römischen Stoizismus (Cicero, Seneca) bieten Reiner a.a.O. 576-578, Blühdorn a.a.O. 200f
    • skeptisch jedoch J.-G. Blühdorn: Art. "Gewissen I", in: Theol. Real-Enzyklopädie 13, 201. Belege für conscientia als "Gewissen" im römischen Stoizismus (Cicero, Seneca) bieten Reiner a.a.O. 576-578, Blühdorn a.a.O. 200f.;
    • Theol. Real-Enzyklopädie , vol.13 , pp. 201
    • Blühdorn, J.-G.1
  • 16
    • 84868823772 scopus 로고    scopus 로고
    • Blühdorn würdigt 201f. außerdem ausführlich Philon von Alexandrien. - Für das Christentum cf. hier nur Röm. 2, 15; 9, 1; 13, 5; 1. Kor. 10, 29; 2. Kor. 4, 2; 1. Tim. 1, 5
    • Blühdorn würdigt 201f. außerdem ausführlich Philon von Alexandrien. - Für das Christentum cf. hier nur Röm. 2, 15; 9, 1; 13, 5; 1. Kor. 10, 29; 2. Kor. 4, 2; 1. Tim. 1, 5.
  • 17
    • 79956808392 scopus 로고    scopus 로고
    • Cf. Cicero: Att. XII, 20, 4: mea mihi conscientia pluris est quam omnium sermo
    • Cf. Cicero: Att. XII, 20, 4: "mea mihi conscientia pluris est quam omnium sermo".
  • 22
    • 79956808365 scopus 로고    scopus 로고
    • (vgl. Opera omnia, hg. A. Borgnet, Paris, 1890ff. Bd. 35, 599)
    • (vgl. Opera omnia, hg. A. Borgnet, Paris, 1890ff. Bd. 35, 599).
  • 23
    • 84868823048 scopus 로고    scopus 로고
    • Vom Gewissen zum Bewußtsein
    • Cf. H. Reiner a.a.O. 584. 585; W Braun: Vom Gewissen zum Bewußtsein, in: Wiener Jahrbuch für Philosophie 28, 1996, 103.
    • (1996) Wiener Jahrbuch für Philosophie , vol.28 , pp. 103
    • Braun, W.1
  • 24
    • 79956789569 scopus 로고    scopus 로고
    • Quintillian: Institutio oratoria V, 11, 41
    • Quintillian: Institutio oratoria V, 11, 41.
  • 26
    • 84868826560 scopus 로고    scopus 로고
    • Phänomenologie des Geistes
    • Phänomenologie des Geistes, GW IX, 349.
    • GW IX , vol.9 , pp. 349
  • 27
    • 84868804260 scopus 로고    scopus 로고
    • Cf. hier nur die Anm. MS AA 6, 439 über die "zwiefache Persönlichkeit" im Gewissen, das "doppelte Selbst, einerseits vor den Schranken eines Gerichtshofes [...] zitternd stehen zu müssen, anderseits aber das Richteramt aus angeborener Autorität selbst in Händen zu haben"
    • Cf. hier nur die Anm. MS AA 6, 439 über die "zwiefache Persönlichkeit" im Gewissen, das "doppelte Selbst, einerseits vor den Schranken eines Gerichtshofes [...] zitternd stehen zu müssen, anderseits aber das Richteramt aus angeborener Autorität selbst in Händen zu haben".
  • 28
    • 79956885046 scopus 로고    scopus 로고
    • Lehmann in seiner
    • AA 27/2.2
    • Zur Datierung cf. Lehmann in seiner "Einleitung": AA 27/2.2, 1047.
    • Einleitung , pp. 1047
  • 29
    • 84868823776 scopus 로고    scopus 로고
    • Ein natürliches Gewissen freilich, das nicht ohne weiteres mit der conscientia naturalis im Sinne Baumgartens (Ethica § 180) identisch ist: Baumgarten versteht das natürliche Gewissen intellektualistisch als Instanz, welche unsere Handlungen den natürlichen Gesetzen (naturales leges) subsumiert. Kant wird in der Endfassung seiner Gewissenslehre das natürliche Gewissen selbst fallen lassen, und zwar auch deshalb, weil das Gewissen [...] nicht von der Kenntniß der Pflichtgesetze abhängt, sondern sie vielmehr voraussetzt (Metaphysik der Sitten Vigilantius, AA 27/2.1, 617), daher auch kein Unterschied zwischen natürlichen und statutarischen Gesetzen mehr in Betracht kommen kann
    • Ein "natürliches Gewissen" freilich, das nicht ohne weiteres mit der conscientia naturalis im Sinne Baumgartens (Ethica § 180) identisch ist: Baumgarten versteht das "natürliche Gewissen" intellektualistisch als Instanz, welche "unsere Handlungen den natürlichen Gesetzen (naturales leges) subsumiert". Kant wird in der Endfassung seiner Gewissenslehre das "natürliche Gewissen" selbst fallen lassen, und zwar auch deshalb, weil "das Gewissen [...] nicht von der Kenntniß der Pflichtgesetze abhängt, sondern sie vielmehr voraussetzt" (Metaphysik der Sitten Vigilantius, AA 27/2.1, 617), daher auch kein Unterschied zwischen "natürlichen" und "statutarischen" Gesetzen mehr in Betracht kommen kann.
  • 30
    • 79956789472 scopus 로고    scopus 로고
    • 399f
    • Cf. aber das "moralische Gefühl" als ersten "ästhetischen Vorbegriff der Empfänglichkeit des Gemüts für Pflichtbegriffe überhaupt", MS AA 6, 399f.
    • MS AA 6
  • 31
    • 84868751397 scopus 로고    scopus 로고
    • 201-205; cf. Ethica §§ 176-181. 183f
    • 201-205; cf. Ethica §§ 176-181. 183f.
  • 32
    • 61149334867 scopus 로고
    • Vom irrenden Gewissen. Eine rechtsphilosophische Studie
    • Hrsg. von J. Blühdorn. Darmstadt
    • Cf. dazu H. Welzel: Vom irrenden Gewissen. Eine rechtsphilosophische Studie, in: Das Gewissen in der Diskussion. Hrsg. von J. Blühdorn. Darmstadt 1976, 384-406.
    • (1976) Das Gewissen in der Diskussion , pp. 384-406
    • Welzel, H.1
  • 33
    • 64349100718 scopus 로고    scopus 로고
    • Cf. Summa theol. I-II q. 19, a. 5f
    • Cf. Summa theol. I-II q. 19, a. 5f.
  • 34
    • 64349093344 scopus 로고    scopus 로고
    • A. a. O. a 5c
    • A. a. O. a 5c.
  • 35
    • 84868823774 scopus 로고    scopus 로고
    • Ethica § 177
    • Ethica § 177.
  • 36
    • 79956869347 scopus 로고    scopus 로고
    • Cf. Reiner a.a.O. 584. 585
    • Cf. Reiner a.a.O. 584. 585.
  • 37
    • 84868848340 scopus 로고    scopus 로고
    • Cf. § 181
    • Cf. § 181.
  • 38
    • 84868841964 scopus 로고    scopus 로고
    • Cf. KpV AA 5, 99: wenn es auf das Gesetz unserer intelligibelen Existenz (das moralische) ankommt, erkennt die Vernunft keinen Zeitunterschied an und fragt nur, ob die Begebenheit mir als That angehöre; das Sinnenleben hat in Ansehung des intelligibelen Bewußtseins seines Daseins (der Freiheit) absolute Einheit des Phänomens, und es wird in Beziehung auf diese Einheit auch nach der absoluten Spontaneität der Freiheit beurtheilt. Der innere Zusammenhang zwischen theoretischer und praktischer Apperzeption (Gewissen) wird hier erkennbar
    • Cf. KpV AA 5, 99: wenn "es auf das Gesetz unserer intelligibelen Existenz (das moralische) ankommt", erkennt die Vernunft "keinen Zeitunterschied" an und fragt nur, "ob die Begebenheit mir als That angehöre"; das "Sinnenleben hat in Ansehung des intelligibelen Bewußtseins seines Daseins (der Freiheit) absolute Einheit des Phänomens", und es wird in Beziehung auf diese Einheit auch "nach der absoluten Spontaneität der Freiheit beurtheilt". Der innere Zusammenhang zwischen theoretischer und praktischer Apperzeption (Gewissen) wird hier erkennbar.
  • 39
    • 79956885072 scopus 로고    scopus 로고
    • Cf. Lehmann: Analyse des Gewissens, 28: Kant hat von ca. 1775 bis 1791 also dieselbe Ethik vorgetragen, obwohl in der Zwischenzeit die kritischen Hauptschriften zur Moralphilosophie [...] erschienen sind
    • Cf. Lehmann: Analyse des Gewissens, 28: "Kant hat von ca. 1775 bis 1791 also dieselbe Ethik vorgetragen, obwohl in der Zwischenzeit die kritischen Hauptschriften zur Moralphilosophie [...] erschienen sind".
  • 40
    • 0004609792 scopus 로고
    • Berlin. Menzer stützt sich u.a. noch auf zwei Mitschriften der Normalfassung, die inzwischen verloren sind (Lehmann AA 27/2.2, 1056)
    • Paul Menzer: Eine Vorlesung Kants über Ethik. Berlin 1924. Menzer stützt sich u.a. noch auf zwei Mitschriften der "Normalfassung", die inzwischen verloren sind (Lehmann AA 27/2.2, 1056).
    • (1924) Eine Vorlesung Kants Über Ethik
    • Menzer, P.1
  • 41
    • 79956788709 scopus 로고    scopus 로고
    • Der Instinktbegriff weist wiederum in Richtung England, und zwar nicht nur auf die moral-sense-Philosophie, sondern allgemeiner noch auf die Theorie des common sense (Herbert von Cherbury)
    • Der Instinktbegriff weist wiederum in Richtung England, und zwar nicht nur auf die "moral-sense-Philosophie", sondern allgemeiner noch auf die Theorie des "common sense" (Herbert von Cherbury).
  • 42
    • 84868773082 scopus 로고    scopus 로고
    • Das Gewißen ist nicht ein Vermögen, es bedeutet nicht ein müßiges Urtheil über unsre Handlungen, denn, würde es ein Vermögen sein, so könnten wir damit willkührlich umgehen, wir würden also damit spielen können, sondern es ist ein Instinctus [...]
    • Cf. z.B. Praktische Philosophie Powalski AA 27/1, 162: "Das Gewißen ist nicht ein Vermögen, es bedeutet nicht ein müßiges Urtheil über unsre Handlungen, denn, würde es ein Vermögen sein, so könnten wir damit willkührlich umgehen, wir würden also damit spielen können, sondern es ist ein Instinctus [...]"
    • B. Praktische Philosophie Powalski AA , vol.27 , Issue.1 , pp. 162
  • 43
    • 84868751396 scopus 로고    scopus 로고
    • Cf. die unten S. 436f. zitierte Stelle AA 23, 401 über das Auseinandertreten von nötigendem und genötigtem Selbst; ferner oben Anm. 17!
    • Cf. die unten S. 436f. zitierte Stelle AA 23, 401 über das Auseinandertreten von "nötigendem" und "genö tigtem" Selbst; ferner oben Anm. 17!
  • 44
    • 79956885053 scopus 로고    scopus 로고
    • MS (Tugendlehre) Einleitung VI
    • 380f
    • Cf. MS (Tugendlehre) Einleitung VI, AA 6, 380f.
    • AA , vol.6
  • 45
    • 64349118769 scopus 로고    scopus 로고
    • Ibd
    • Ibd.
  • 46
    • 84868741749 scopus 로고    scopus 로고
    • Überhaupt als göttliche Instanz, dann auch als Stimme Gottes im Menschen kann das Gewissen seit Menander (cf. Reiner a.a.O. 575, Cicero, Paulus und besonders auch Augustinus (De sermone Domini in monte II, 9, 32) angesehen werden. Dieser Ansatz wird von der Mystik (scintilla animae, aber auch vom Moral-sense-Immediatismus aufgegriffen; in Homes Essays on the Principles of Morality and Natural Religion (1751) heißt es beispielsweise: Conscience or the moral sense, is the voice of God within us (II, 3, Die forensische Fassung der Gewissensfunktion ist kaum jünger; Kant selbst nimmt in seiner Definition MS AA 6, 438: Das Bewußtsein eines inneren Gerichtshofes im Menschen, vor welchem sich seine Gedanken einander verklagen und entschuldigen, ist das Gewissen auf Paulus (Röm. 2, 15) Bezug. In der Mitschrift von Powalski spricht Kant vom Gewissen als einem
    • Überhaupt als göttliche Instanz, dann auch als "Stimme Gottes" im Menschen kann das Gewissen seit Menander (cf. Reiner a.a.O. 575), Cicero, Paulus und besonders auch Augustinus (De sermone Domini in monte II, 9, 32) angesehen werden. Dieser Ansatz wird von der Mystik ("scintilla animae"), aber auch vom "Moral-sense"-Immediatismus aufgegriffen; in Homes Essays on the Principles of Morality and Natural Religion (1751) heißt es beispielsweise: "Conscience or the moral sense [...] is the voice of God within us" (II, 3). - Die forensische Fassung der Gewissensfunktion ist kaum jünger; Kant selbst nimmt in seiner Definition MS AA 6, 438: "Das Bewußtsein eines inneren Gerichtshofes im Menschen ('vor welchem sich seine Gedanken einander verklagen und entschuldigen') ist das Gewissen" auf Paulus (Röm. 2, 15) Bezug. In der Mitschrift von Powalski spricht Kant vom Gewissen als einem "Stellvertreter der Gottheit, der das Gericht hält und auch effectus hat", insofern von einem "analogon fori divini" (AA 27/1, 160);
  • 47
    • 84868810642 scopus 로고    scopus 로고
    • im Opus postumum heißt es: Der marternde Vorwurf des Gewissens ist die Stimme Gottes in der praktischen Vernunft (AA 21, 149). -Zum forum divinum bei Baumgarten cf. Initia § 185
    • im Opus postumum heißt es: "Der marternde Vorwurf des Gewissens ist die Stimme Gottes in der praktischen Vernunft" (AA 21, 149). -Zum "forum divinum" bei Baumgarten cf. Initia § 185.
  • 48
    • 84868763412 scopus 로고    scopus 로고
    • Beschluß der ganzen Ethik
    • Wir können uns nämlich Verpflichtung (moralische Nöthigung) nicht wohl anschaulich machen, ohne einen Anderen und dessen Willen, nämlich Gott, dabei zu denken. Alle diesbezüglichen Pflichten in Ansehung Gottes, nicht gegen (erga) Gott, sind in Wahrheit Pflicht des Menschen gegen sich selbst (ibd, und kommen auf die Pflicht, sich der inneren Obrigkeit und vis executoria des Gewissens zu unterwerfen, hinaus: so anschaulich, wie die Handlung (nicht ihre Maxime) ist, so anschaulich nimmt die Religion die Moral insgesamt, damit dem Gewissen entsprechend, das in meinem Selbstverhältnis einen Anderen meiner selbst, wenn auch vielleicht als blos idealische Person, meinen Richter sein läßt AA 6, 438f, Die Rückbindung an die Anschaulichkeit ergibt sich für
    • Cf. hier nur den "Beschluß der ganzen Ethik" MS 6, 487: "Wir können uns nämlich Verpflichtung (moralische Nöthigung) nicht wohl anschaulich machen, ohne einen Anderen und dessen Willen [...], nämlich Gott, dabei zu denken". Alle diesbezüglichen Pflichten "in Ansehung Gottes", nicht "gegen (erga) Gott", sind in Wahrheit "Pflicht des Menschen gegen sich selbst" (ibd.) und kommen auf die Pflicht, sich der "inneren Obrigkeit" und "vis executoria" des Gewissens zu unterwerfen, hinaus: so anschaulich, wie die Handlung (nicht ihre Maxime) ist, so anschaulich nimmt die Religion die Moral insgesamt, damit dem Gewissen entsprechend, das in meinem Selbstverhältnis "einen Anderen" meiner selbst, wenn auch vielleicht als "blos idealische Person", meinen Richter sein läßt (AA 6, 438f.). Die Rückbindung an die Anschaulichkeit ergibt sich für das Gewissen und in seinem Gefolge für die Religion dabei grundsätzlich aus der Empirizität der Handlung.
    • MS 6 , pp. 487
  • 49
    • 79956869333 scopus 로고    scopus 로고
    • "In der That ist es schlechterdings unmöglich, durch Erfahrung einen einzigen Fall mit völliger Gewißheit auszumachen, da die Maxime einer sonst pflichtmäßigen Handlung lediglich auf moralischen Gründen und auf der Vorstellung seiner Pflicht beruht habe" (GMS AA 4, 407).
    • GMS AA 4 , pp. 407
  • 50
    • 79956788623 scopus 로고    scopus 로고
    • Der von Act. 1, 24 und 15, 8; cf. AA 6, 67. 72 u.ö., auch 21, 147f. u. ö. Er bezieht seinen "Richterausspruch" auf die "allgemeine[] Gesinnung des Angeklagten", nicht auf deren "Erscheinungen" (AA 6, 72).
    • AA 6 , pp. 72
  • 51
    • 84868863041 scopus 로고    scopus 로고
    • Opus postumum
    • Ein moralisches Wesen welches als verpflichtend aber von keinem andern verpflichtet gedacht würde wäre Gott
    • Cf. Opus postumum AA 22, 124: "Ein moralisches Wesen welches als verpflichtend aber von keinem andern verpflichtet gedacht würde wäre Gott".
    • AA 22 , pp. 124
  • 52
    • 79956839543 scopus 로고    scopus 로고
    • Cf. AA 27/1, 353f. (Collins), 27/2.2., 1489 (Mrongovius) 27/2.1, 618f. (Vigilantius)
    • Cf. AA 27/1, 353f. (Collins), 27/2.2., 1489 (Mrongovius) 27/2.1, 618f. (Vigilantius).
  • 53
    • 64349087771 scopus 로고    scopus 로고
    • Cf. AA 27/2.1, 614
    • Cf. AA 27/2.1, 614.
  • 54
    • 84868737769 scopus 로고    scopus 로고
    • 2.1, Herr Kant verwirft ganz die Annahme des Baumgarten § 180 von einer conscientia naturali; es gibt nämlich weder eine conscientia artificialis dieser gegenüber, noch begründet der Ursprung der Gesetze, die für die Maximen zu Handlungen wirklich gelten, einen Unterschied in ihrer Verbindlichkeit
    • Cf. AA 27/2.1, 617: "Herr Kant verwirft ganz die Annahme des Baumgarten § 180 von einer conscientia naturali"; es gibt nämlich weder eine "conscientia artificialis" dieser gegenüber, noch begründet der Ursprung der Gesetze, die für die Maximen zu Handlungen wirklich gelten, einen Unterschied in ihrer Verbindlichkeit.
    • AA , vol.27 , pp. 617
  • 55
    • 84868848342 scopus 로고    scopus 로고
    • Oder auch einfach gesagt: mein Gewissen bezeugt mir, daß Glaubenssätze geglaubte, nicht gewußte Sätze sind; das Glauben unterscheidet sich vom Wissen darin, daß es ein nur subjektiv zureichend[es] Fürwahrhalten (KrV B 850/A 822) ist. Der Ketzerrichter wird in der Konfrontation mit dem in Glaubensfragen anders urteilenden Gewissen auch mit der eigenen Subjektivität konfrontiert, die er guten Gewissens nicht überspringen kann
    • Oder auch einfach gesagt: mein Gewissen bezeugt mir, daß Glaubenssätze geglaubte, nicht gewußte Sätze sind; das Glauben unterscheidet sich vom Wissen darin, daß es ein "nur subjektiv zureichend[es]" "Fürwahrhalten" (KrV B 850/A 822) ist. Der Ketzerrichter wird in der Konfrontation mit dem in Glaubensfragen anders urteilenden Gewissen auch mit der eigenen Subjektivität konfrontiert, die er "guten Gewissens" nicht überspringen kann.


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