Kirchenamt der Evangelischen Kirche in Deutschland und Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz: Gemeinsames Wort zur Woche für das Leben 1996 "Leben bis zuletzt - Sterben als Teil des Lebens". 1996.
Was macht das Leben lebenswert - Ist Lebensqualität meßbar? Gesundheits-Oeconomia
Wien, Schriftenreihe der österr. Gesellschaft für Gesundheitsökonomie; 19. bis 22. 4
Meran JG: Was macht das Leben lebenswert - ist Lebensqualität meßbar? Gesundheits-Oeconomia. Vorträge des internationalen Kongresses "Das Gewissen der Medizin", Wien, Schriftenreihe der österr. Gesellschaft für Gesundheitsökonomie; 19. bis 22. 4. 1995:113-125.
Pius XII: "Aber sie (sc. die Pflicht des Arztes, Leben zu erhalten) verpflichtet gewöhnlich nur zum Gebrauch der (entsprechend den Umständen, dem Ort, der Zeit, der Kultur) üblichen Mittel, d. h. der Mittel, die keine außergewöhnliche Belastung für einen selbst oder andere mit sich bringen. Eine strengere Verpflichtung wäre für die Mehrzahl der Menschen zu hart und würde die Erlangung wichtiger höherer Güter sehr erschweren." Ansprache an eine Gruppe von Ärzten 24. November 1957, Utz/Groner, Soziale Summe Pius XII.: Nr 5544.
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84866477914
Europäisches Parlament. Sitzungsdokumente (dtsch) 30, April
Schwartzenberg L: Bericht des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherschutz über Sterbebegleitung. Europäisches Parlament. Sitzungsdokumente (dtsch) 30, April 1991.
Zulehner PM, Becker P, Virt G: Sterben und sterben lassen. Düsseldorf, Patmos Verlag, 1991, pp 100-101. "Für den Fall, daß ich eine unheilbar zum Tode führende Krankheit erleide oder durch einen Unfall so geschädigt werde, daß mit nicht mehr behebbaren und zum Tode führenden Beeinträchtigungen meiner Gesundheit zu rechnen ist, bitte ich darum, daß ich in Ruhe und Würde (möglichst zu Hause) sterben kann, ohne nur noch künstlich am Leben gehalten zu werden. . . . 1. Ich bestehe darauf, daß mein Sterben in den genannten Situationen weder künstlich verlängert noch durch gegenteilige Maßnahmen verkürzt wird. Insbesondere lehne ich den Einsatz apparativer Angebote mit dem Effekt einer sinnlosen Leidensverlängerung ab. 2. Dagegen wünsche ich, daß im Fall eines zum Ende meines Lebens führenden Prozesses nur noch lindernde (palliative) Maßnahmen angewendet werden. . . . Zudem wünsche ich, daß mir für die Endphase meines Lebens die Pflege in der Familie ermöglicht oder die Aufnahme in einer Palliativstation bzw. in einem Hospiz vermittelt wird. 3. In einer solchen Situation wünsche ich außerdem, daß man meine Angehörigen (Vertrauenspersonen oder Freunde), meinen Hausarzt, meinen Seelsorger . . . benachrichtigt. Wenn ich selbst nicht mehr über mich verfügen kann, soll einer der Genannten meine Rechte als Bürge wahrnehmen. 4. Ich behalte mir vor, diese Willensbekundung im Verlaufe einer Erkrankung oder Schädigung jederzeit ändern oder bestätigen zu können, notfalls durch meinen Bürgen."