메뉴 건너뛰기




Volumn 147, Issue 6, 1997, Pages 130-134

Moraltheological reflections on advance directives;Moraltheologische Uberlegungen zu Patientenverfugungen

(1)  Virt, G a,b  

b NONE   (Austria)

Author keywords

advance directives; autonomy; euthanasia

Indexed keywords

EUTHANASIA; HUMAN; INDEPENDENCE; MEDICAL ETHICS; PATIENT CARE; SHORT SURVEY; SOCIAL ASPECT; TERMINAL CARE; ARTICLE; INFORMED CONSENT; LEGAL ASPECT; LIVING WILL; MENTAL CAPACITY; MORALITY; RELIGION; SOCIAL PSYCHOLOGY;

EID: 0030912968     PISSN: 00435341     EISSN: None     Source Type: Journal    
DOI: None     Document Type: Short Survey
Times cited : (4)

References (10)
  • 2
    • 84866472245 scopus 로고
    • Deutsche Bundesärztekammer
    • Deutsche Bundesärztekammer. Dtsch Ärztebl 1993;90:Heft 37.
    • (1993) Dtsch Ärztebl , vol.90 , Issue.37
  • 3
    • 8244242902 scopus 로고
    • Deutseher Bundesgerichtshof, 13. 9. 1994
    • Deutseher Bundesgerichtshof, 13. 9. 1994. NJW 1995;204 ff.
    • (1995) NJW
  • 5
    • 84866470311 scopus 로고
    • Erklärung über die Euthanasie (iura et bona)
    • Kongregation über die Glaubenslehre: Erklärung über die Euthanasie (iura et bona). AAS 1980;72:551.
    • (1980) AAS , vol.72 , pp. 551
  • 6
    • 14944340635 scopus 로고
    • Was macht das Leben lebenswert - Ist Lebensqualität meßbar? Gesundheits-Oeconomia
    • Wien, Schriftenreihe der österr. Gesellschaft für Gesundheitsökonomie; 19. bis 22. 4
    • Meran JG: Was macht das Leben lebenswert - ist Lebensqualität meßbar? Gesundheits-Oeconomia. Vorträge des internationalen Kongresses "Das Gewissen der Medizin", Wien, Schriftenreihe der österr. Gesellschaft für Gesundheitsökonomie; 19. bis 22. 4. 1995:113-125.
    • (1995) Vorträge des Internationalen Kongresses "das Gewissen der Medizin" , pp. 113-125
    • Meran, J.G.1
  • 7
    • 0344993072 scopus 로고    scopus 로고
    • Das Patiententestament
    • Memmer M: Das Patiententestament. Recht der Medizin 1996;4: 99-107.
    • (1996) Recht der Medizin , vol.4 , pp. 99-107
    • Memmer, M.1
  • 8
    • 8244260451 scopus 로고    scopus 로고
    • note
    • Pius XII: "Aber sie (sc. die Pflicht des Arztes, Leben zu erhalten) verpflichtet gewöhnlich nur zum Gebrauch der (entsprechend den Umständen, dem Ort, der Zeit, der Kultur) üblichen Mittel, d. h. der Mittel, die keine außergewöhnliche Belastung für einen selbst oder andere mit sich bringen. Eine strengere Verpflichtung wäre für die Mehrzahl der Menschen zu hart und würde die Erlangung wichtiger höherer Güter sehr erschweren." Ansprache an eine Gruppe von Ärzten 24. November 1957, Utz/Groner, Soziale Summe Pius XII.: Nr 5544.
  • 10
    • 84859522535 scopus 로고
    • Düsseldorf, Patmos Verlag
    • Zulehner PM, Becker P, Virt G: Sterben und sterben lassen. Düsseldorf, Patmos Verlag, 1991, pp 100-101. "Für den Fall, daß ich eine unheilbar zum Tode führende Krankheit erleide oder durch einen Unfall so geschädigt werde, daß mit nicht mehr behebbaren und zum Tode führenden Beeinträchtigungen meiner Gesundheit zu rechnen ist, bitte ich darum, daß ich in Ruhe und Würde (möglichst zu Hause) sterben kann, ohne nur noch künstlich am Leben gehalten zu werden. . . . 1. Ich bestehe darauf, daß mein Sterben in den genannten Situationen weder künstlich verlängert noch durch gegenteilige Maßnahmen verkürzt wird. Insbesondere lehne ich den Einsatz apparativer Angebote mit dem Effekt einer sinnlosen Leidensverlängerung ab. 2. Dagegen wünsche ich, daß im Fall eines zum Ende meines Lebens führenden Prozesses nur noch lindernde (palliative) Maßnahmen angewendet werden. . . . Zudem wünsche ich, daß mir für die Endphase meines Lebens die Pflege in der Familie ermöglicht oder die Aufnahme in einer Palliativstation bzw. in einem Hospiz vermittelt wird. 3. In einer solchen Situation wünsche ich außerdem, daß man meine Angehörigen (Vertrauenspersonen oder Freunde), meinen Hausarzt, meinen Seelsorger . . . benachrichtigt. Wenn ich selbst nicht mehr über mich verfügen kann, soll einer der Genannten meine Rechte als Bürge wahrnehmen. 4. Ich behalte mir vor, diese Willensbekundung im Verlaufe einer Erkrankung oder Schädigung jederzeit ändern oder bestätigen zu können, notfalls durch meinen Bürgen."
    • (1991) Sterben und Sterben Lassen , pp. 100-101
    • Zulehner, P.M.1    Becker, P.2    Virt, G.3


* 이 정보는 Elsevier사의 SCOPUS DB에서 KISTI가 분석하여 추출한 것입니다.