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Volumn 42, Issue 2, 1996, Pages 79-89

About the abuse of the concept of person for the justification of abortion and euthanasia;über den Mißbrauch des Personbegriffs zur Rechtfertigung von Abtreibung und Euthanasie

(1)  Wald, Berthold a  

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EID: 0006533512     PISSN: 09447652     EISSN: None     Source Type: Journal    
DOI: 10.30965/29498570-04202002     Document Type: Article
Times cited : (2)

References (37)
  • 3
  • 4
    • 16044372628 scopus 로고
    • Dieser Einwand ist vor allem von HELGA KUHSE formuliert worden in ihrem Buch The Sanctity-of-Life-Doctrine in Medicine; eine deutsche Übersetzung von Kap. 1,»Die Lehre von der Heiligkeit des Lebens«, findet sich in: Hrsg, Frankfurt S
    • 3 Dieser Einwand ist vor allem von HELGA KUHSE formuliert worden in ihrem Buch The Sanctity-of-Life-Doctrine in Medicine; eine deutsche Übersetzung von Kap. 1,»Die Lehre von der Heiligkeit des Lebens«, findet sich in: A. Leist (Hrsg.), Um Leben und Tod. Moralische Probleme bei Abtreibung. künstlicher Befruchtung. Euthanasie und Selbstmord. Frankfurt 1990, S. 75-106.
    • (1990) Um Leben und Tod. Moralische Probleme bei Abtreibung. künstlicher Befruchtung. Euthanasie und Selbstmord , pp. 75-106
    • Leist, A.1
  • 5
    • 85180938464 scopus 로고    scopus 로고
    • Im folgenden wird der Ausdruck >Euthanasie< in einem allgemeinen Sinn verwendet, sofern sich die Argumente fur oder gegen eine sogenannte Früheuthanasie an Neugeborenen nicht prinzipiell von denen unterscheiden, die auch in der Diskussion um die»Mitleidstötung« an Erwachsenen begegnen
    • 4 Im folgenden wird der Ausdruck >Euthanasie< in einem allgemeinen Sinn verwendet, sofern sich die Argumente fur oder gegen eine sogenannte Früheuthanasie an Neugeborenen nicht prinzipiell von denen unterscheiden, die auch in der Diskussion um die»Mitleidstötung« an Erwachsenen begegnen.
  • 6
    • 85180992143 scopus 로고
    • Die Herkunfi der Idee der Menschenwürde
    • Vgl. H. Fechtrup/F. Schulze/ Th. Sternberg Hrsg, Dokumentationen der Josef Pieper Stiftung, Bd. Münster S
    • 5 Vgl. A ZIMMERMANN, Die Herkunfi der Idee der Menschenwürde; in: H. Fechtrup/F. Schulze/ Th. Sternberg (Hrsg.), Aufklärung durch Tradition (Dokumentationen der Josef Pieper Stiftung, Bd. 1), Münster 1995, S. 73-86.
    • (1995) Aufklärung durch Tradition , vol.1 , pp. 73-86
    • Zimmermann, A.1
  • 7
    • 85181038224 scopus 로고
    • Erklärung deutscher Philosophen zur sog. Singer-Affare
    • Es gibt dazu inzwischen mehrere Darstellungen mit apologetischer Tendenz (zugunsten von Peter Singer). Vgl. die Artikel von und sowie die R. Hegselmann/R. Merkel (Hrsg, Frankfurt a. M. S. 312-326; 327-330
    • 6 Es gibt dazu inzwischen mehrere Darstellungen mit apologetischer Tendenz (zugunsten von Peter Singer). Vgl. die Artikel von CHRISTOPH ANSTÖTZ und PETER SINGER sowie die»Erklärung deutscher Philosophen zur sog. Singer-Affare«; in: R. Hegselmann/R. Merkel (Hrsg.), Zur Debatte über Euthanasie, Frankfurt a. M. 1991, S. 276-311; 312-326; 327-330.
    • (1991) Zur Debatte über Euthanasie , pp. 276-311
    • Anstötz, C.1    Singer, P.2
  • 8
    • 84909383469 scopus 로고
    • E. MORSCHER, Der moralische Standpunkt von Helga Kuhse und PeterSinger: Eine Herawfordemngfär die Ethik = Vorwort zu Au-gustin Beiträge zur Angewandten Ethik, hrsg. von E. Morscher/O. Neumaier). Schließlich noch einmal SINGER, im Anhang der erweiterten Neuauflage seiner Praktischefn Ethik, Stuttgart 1994, S. 425-451 Wie man in Deutschland mundtot gemacht wird
    • E. MORSCHER, Der moralische Standpunkt von Helga Kuhse und PeterSinger: Eine Herawfordemngfär die Ethik = Vorwort zu H. Kuhse/P. Singer, Individuals. Humans. Persons. Questions of Life and Death, St. Au-gustin 1994 (Beiträge zur Angewandten Ethik, hrsg. von E. Morscher/O. Neumaier). Schließlich noch einmal SINGER, im Anhang der erweiterten Neuauflage seiner Praktischefn] Ethik, Stuttgart 1994, S. 425-451 (Wie man in Deutschland mundtot gemacht wird).
    • (1994) Individuals. Humans. Persons. Questions of Life and Death, St.
    • Kuhse, H.1    Singer, P.2
  • 9
    • 85181036848 scopus 로고
    • Kritisch zum Tenor dieser Darstellungen: Wien hier das Kapitel: Der Fall Peter Singer. Ein liberaler»Euthanasie«-Theoretiker und der Nationalsozialismus S. 57-76
    • Kritisch zum Tenor dieser Darstellungen: O. TOLMEIN, Wann ist der Mensch ein Mensch?Ethik auf Abwegen, Wien 1993; hier das Kapitel: Der Fall Peter Singer. Ein liberaler»Euthanasie«-Theoretiker und der Nationalsozialismus (S. 57-76).
    • (1993) Wann ist der Mensch ein Mensch?Ethik auf Abwegen
    • Tolmein, O.1
  • 10
    • 85180958599 scopus 로고    scopus 로고
    • 19. 4. 1990, Heft 16; wiederabgedruckt in: Zur Debatte über Euthanasie. S. 51-70. Den Hintergrund ihres Artikels beleuchtet ein gemeinsam mit PETER SINGER verfaßtes Buch mit dem Titel: Should the Baby live?worin unter anderem auch die Zulässigkeit der Kindestötung nach der Geburt in bestimmten Fällen schwerer körperlicher Mißbildungen und geistiger Behinderung vorgeschlagen wird. (Oxford 1985; dt: Muß dieses Kind am Leben bleiben?, Erlangen 1993). Zur Vorgeschichte der deutschen Übersetzung des Buches und der tendenziösen Wiedergabe von»should« durch»muß«, vgl. S
    • 7 19. 4. 1990, Heft 16; wiederabgedruckt in: Zur Debatte über Euthanasie. S. 51-70. Den Hintergrund ihres Artikels beleuchtet ein gemeinsam mit PETER SINGER verfaßtes Buch mit dem Titel: Should the Baby live?worin unter anderem auch die Zulässigkeit der Kindestötung nach der Geburt in bestimmten Fällen schwerer körperlicher Mißbildungen und geistiger Behinderung vorgeschlagen wird. (Oxford 1985; dt: Muß dieses Kind am Leben bleiben?, Erlangen 1993). Zur Vorgeschichte der deutschen Übersetzung des Buches und der tendenziösen Wiedergabe von»should« durch»muß«, vgl. O. TOLMEIN, Wann ist der Mensch ein Mensch?S. 57.
    • Wann ist der Mensch ein Mensch? , pp. 57
    • Tolmein, O.1
  • 11
    • 0344007630 scopus 로고
    • Möglichkeiten und Grenzen der Sterbehilfe aus der Sicht eines Juristen
    • H. Küng/W. Jens, Mit Beiträgen von DIETRICH NIETHAMMER und ALBIN ESER, München S. f. Herv. im Original
    • 8 A. ESER, Möglichkeiten und Grenzen der Sterbehilfe aus der Sicht eines Juristen; in: H. Küng/W. Jens, Menschenwürdig sterben. Ein Plädoyer fiir Selbstverantwortung, Mit Beiträgen von DIETRICH NIETHAMMER und ALBIN ESER, München 1995, S. 152 f. (Herv. im Original).
    • (1995) Menschenwürdig sterben. Ein Plädoyer fiir Selbstverantwortung , pp. 152
    • Eser, A.1
  • 12
    • 84862246301 scopus 로고    scopus 로고
    • Eine klärendeAna-lyse dieser Problemlage unter Berücksichtigung des gewandelten Umgangs moderner Gesellschaften mit Sterben und Tod gibt das Buch von Regensburg
    • Eine klärendeAna-lyse dieser Problemlage unter Berücksichtigung des gewandelten Umgangs moderner Gesellschaften mit Sterben und Tod gibt das Buch von E. SCHOCKENHOFF, Sterbehilfe und Menschenwürde, Begleitung zum»eigenen Tod«, Regensburg 1991.
    • (1991) Sterbehilfe und Menschenwürde, Begleitung zum»eigenen Tod«
    • Schockenhoff, E.1
  • 13
    • 85181041865 scopus 로고    scopus 로고
    • Eser weist in seinem Beitrag zu KONG und JENS überdies auf eine zu wenig beachtete Folge hin, daß dem Zugeständnis eines Rechts auf Getötetwerden dann auch»die Pflicht des Staates korrespondieren müßte, jemanden fiir diese Tötung zur Verfiigung zu stellen. Daher ist es nicht verwunderlich, wenn etwa in Schweden bereits die Frage diskutiert wurde, ob dann, wenn man etwa die aktive Euthanasie auf Verlangen zuließ, nicht der Staat auch Einrichtungen zur Verfiigung halten müßte, in denen man diesen Anspruch einlösen kann« ebd., S. 172
    • 9 Eser weist in seinem Beitrag zu KONG und JENS überdies auf eine zu wenig beachtete Folge hin, daß dem Zugeständnis eines Rechts auf Getötetwerden dann auch»die Pflicht des Staates korrespondieren müßte, jemanden fiir diese Tötung zur Verfiigung zu stellen. Daher ist es nicht verwunderlich, wenn etwa in Schweden bereits die Frage diskutiert wurde, ob dann, wenn man etwa die aktive Euthanasie auf Verlangen zuließ, nicht der Staat auch Einrichtungen zur Verfiigung halten müßte, in denen man diesen Anspruch einlösen kann« (ebd., S. 172).
  • 14
    • 4243129259 scopus 로고
    • Die Beschränkung lebenserhaltender Maßnahmen nach utilitaristischen Grundsätzen der größtmöglichen Sozialverträglichkeit ist längst kein Tabuthema mehr. Vgl. dazu die Übersicht von Reihe Medizin in Recht und Ethik. Bd. 25), Stuttgart
    • 10 Die Beschränkung lebenserhaltender Maßnahmen nach utilitaristischen Grundsätzen der größtmöglichen Sozialverträglichkeit ist längst kein Tabuthema mehr. Vgl. dazu die Übersicht von A. KÜNSCHNER, Wirtschaftlicher Behandlungsverzicht und Patientenauswahl. Knappe medizinische Ressourcen als Rechtsproblem (Reihe Medizin in Recht und Ethik. Bd. 25), Stuttgart 1992.
    • (1992) Wirtschaftlicher Behandlungsverzicht und Patientenauswahl. Knappe medizinische Ressourcen als Rechtsproblem
    • Künschner, A.1
  • 15
    • 85181013539 scopus 로고    scopus 로고
    • Der Artikel HELGA KUHSES beginnt mit einer ausdrücklichen Rechtfertigung dieser Unterscheidung:»1. Ist jedes menschliche Leben lebenswert?« Und in Vorwegnahme des Vorwurfs der Nachbarschaft zum nationalsozialistischen Mißbrauch dieser Klassifizierung folgt die rhetorische Gegenfrage:»Aber ist die Unterscheidung zwischen lebenswertem und lebensunwertem Leben immer eine perfide Verwirrung? S. Herv. von mir, B. WJ
    • 11 Der Artikel HELGA KUHSES beginnt mit einer ausdrücklichen Rechtfertigung dieser Unterscheidung:»1. Ist jedes menschliche Leben lebenswert?« Und in Vorwegnahme des Vorwurfs der Nachbarschaft zum nationalsozialistischen Mißbrauch dieser Klassifizierung folgt die rhetorische Gegenfrage:»Aber ist die Unterscheidung zwischen lebenswertem und lebensunwertem Leben immer eine perfide Verwirrung?« Warum Fragen der aktiven und passiven Euthanasie auch in Deutschland unvermeidlich sind, S. 52; Herv. von mir, B. WJ.
    • Warum Fragen der aktiven und passiven Euthanasie auch in Deutschland unvermeidlich sind , pp. 52
  • 16
    • 85181035975 scopus 로고    scopus 로고
    • Im folgenden stets zitiert nach der 1. Auflage, Stuttgart 1984
    • 12 Im folgenden stets zitiert nach der 1. Auflage, Stuttgart 1984.
  • 17
    • 84862246301 scopus 로고    scopus 로고
    • Vgl. dazu 2.3 Exkurs: Die Bedeutung der NS-Verbrechen fiir die gegenwärtige Diskussion, S
    • 13 Vgl. dazu E. SCHOCKENHOFF, Sterbehilfe und Menschenwürde, 2.3 Exkurs: Die Bedeutung der NS-Verbrechen fiir die gegenwärtige Diskussion, S. 62-66
    • Sterbehilfe und Menschenwürde , pp. 62-66
    • Schockenhoff, E.1
  • 20
    • 84862246301 scopus 로고    scopus 로고
    • Die von dem Strafre chtsle hrer KARL BINDING und dem Neuropathologen ALFRED E. HOCHE, »zwei hochangesehene Wissenschaftler, die beide zur Avantgarde ihres Faches gehörten S. im Jahr 1920 gemeinsam veröffentlichte Streitschrift, Die Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens nimmt einen großen Teil der heute wieder diskutierten Rechtfertigungsgründe vorweg und wurde damals zum Einfallstor fiir die später auch unter Ärzten und Juristen verbreitete Hinnahme staatlich verordneter Zwangstötungen
    • Die von dem Strafre chtsle hrer KARL BINDING und dem Neuropathologen ALFRED E. HOCHE, »zwei hochangesehene Wissenschaftler, die beide zur Avantgarde ihres Faches gehörten« (E. SCHOCKENHOFF, Sterbehilfe und Menschenwürde, S. 53), im Jahr 1920 gemeinsam veröffentlichte Streitschrift, Die Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens nimmt einen großen Teil der heute wieder diskutierten Rechtfertigungsgründe vorweg und wurde damals zum Einfallstor fiir die später auch unter Ärzten und Juristen verbreitete Hinnahme staatlich verordneter Zwangstötungen.
    • Sterbehilfe und Menschenwürde , pp. 53
    • Schockenhoff, E.1
  • 21
    • 85180967380 scopus 로고
    • S. dt. Übers. in: Um Leben und Tod, S. 157-195). Ein Buch MICHAEL TOOLEYS mit demselben Titel folgte 1983 (Oxford). Entscheidend beigetragen zur Verbreitung dieser Ansichten hat jedoch erst PETER SINGER, der sich in seinen wichtigsten Thesen (zum Speziesismus und Personbegriff, zum Verhältnis von Abtreibung und Kindstötung) ausdrücklich auf Tooley bezieht (vgl. Praktische Ethik, S. 113 IT., S. 168-173
    • 15 In: Philosophy and Public Affairs 2.1 (1972), S. 37-65 (dt. Übers. in: Um Leben und Tod, S. 157-195). Ein Buch MICHAEL TOOLEYS mit demselben Titel folgte 1983 (Oxford). Entscheidend beigetragen zur Verbreitung dieser Ansichten hat jedoch erst PETER SINGER, der sich in seinen wichtigsten Thesen (zum Speziesismus und Personbegriff, zum Verhältnis von Abtreibung und Kindstötung) ausdrücklich auf Tooley bezieht (vgl. Praktische Ethik, S. 113 IT., S. 168-173).
    • (1972) Philosophy and Public Affairs , vol.2 , Issue.1 , pp. 37-65
  • 22
    • 85180934219 scopus 로고    scopus 로고
    • S. Herv. von mir, B. W„
    • 16 Abtreibung und Kindstötung, S.157 (Herv. von mir, B. W„).
    • Abtreibung und Kindstötung , pp. 157
  • 23
    • 85181010612 scopus 로고    scopus 로고
    • Ein Grund, warum die Frage nach der moralischen Qualität von Kindstötung der Untersuchung wert ist, ist der, daß es ohne angemessene Behandlung des Themas Kindstötung sehr schwierig scheint, eine vollständig zufriedenstellende liberale Position zur Abtreibung zu formulieren« (Abtreibung und Kindstötung, S. 157). SINGER behauptet einen solchen Zusammenhang lediglich vom anderen Ende her:»Ich leugne nicht, daß die Sache fiir Euthanasie unter gewissen Umständen günstig steht, wenn man die Abtreibung aus den im vorangehenden Kapitel Töten: Abtreibung dargelegten Gründen akzeptiert S
    • 11 »Ein Grund, warum die Frage nach der moralischen Qualität von Kindstötung der Untersuchung wert ist, ist der, daß es ohne angemessene Behandlung des Themas Kindstötung sehr schwierig scheint, eine vollständig zufriedenstellende liberale Position zur Abtreibung zu formulieren« (Abtreibung und Kindstötung, S. 157). SINGER behauptet einen solchen Zusammenhang lediglich vom anderen Ende her:»Ich leugne nicht, daß die Sache fiir Euthanasie unter gewissen Umständen günstig steht, wenn man die Abtreibung aus den im vorangehenden Kapitel [Töten: Abtreibung] dargelegten Gründen akzeptiert« (Praktische Ethik, S. 174).
    • Praktische Ethik , pp. 174
  • 25
    • 85180941503 scopus 로고    scopus 로고
    • Unter dieser Voraussetzung wäre auch die experimentelle Manipulation ohne therapeutischen Nutzen fiir die Betroffenen selbst zu rechtfertigen, wenn sie an sozial isolierten Nicht-Personen im Interesse eines dringend erwünschten, aber sonst kaum erreichbaren medizinischen Fortschritts zur künftigen Behandlung von Personen vorgenommen wird
    • 19 Unter dieser Voraussetzung wäre auch die experimentelle Manipulation - ohne therapeutischen Nutzen fiir die Betroffenen selbst - zu rechtfertigen, wenn sie an sozial isolierten Nicht-Personen im Interesse eines dringend erwünschten, aber sonst kaum erreichbaren medizinischen Fortschritts zur künftigen Behandlung von Personen vorgenommen wird.
  • 28
    • 85181010612 scopus 로고    scopus 로고
    • Auch SINGER, der diesen Punkt in seinem Kapitel über Abtreibung ausführlich darlegt, kommt»zu dem Schluß, daß die liberale Suche nach einer moralisch bedeutsamen Trennungslinie zwischen dem Neugeborenen und dem Fötus erfolglos geblieben ist. Die konservative Ansicht ist in-sofern richtig, als sie darauf beharrt, daß die Entwicklung von der Zygote zum Kind ein stufenloser allmählicher Prozeß ist S
    • 26 Auch SINGER, der diesen Punkt in seinem Kapitel über Abtreibung ausführlich darlegt, kommt»zu dem Schluß, daß die liberale Suche nach einer moralisch bedeutsamen Trennungslinie zwischen dem Neugeborenen und dem Fötus erfolglos geblieben ist. Die konservative Ansicht ist in-sofern richtig, als sie darauf beharrt, daß die Entwicklung von der Zygote zum Kind ein stufenloser allmählicher Prozeß ist« (Praktische Ethik S. 152).
    • Praktische Ethik , pp. 152
  • 32
    • 85180989569 scopus 로고    scopus 로고
    • Das Tötungsverbot aus Sicht des klassischen Utilitarismus
    • Man muß sich allerdings fragen, ob Singer der Klarheit und Einheitlichkeit seiner Argumentation einen Dienst tut, wenn er an diesem Punkt den Lockeschen Begriff der Person ins Spiel bringt und den Personstatus durch die Fähigkeit zu Ichbewußtsein und Zukunftsbewußtsein definiert Hegselmann/ R. Merkel Hrsg, S. Herv. im Original
    • 31 »Man muß sich allerdings fragen, ob Singer der Klarheit und Einheitlichkeit seiner Argumentation einen Dienst tut, wenn er an diesem Punkt den Lockeschen Begriff der Person ins Spiel bringt und den Personstatus durch die Fähigkeit zu Ichbewußtsein und Zukunftsbewußtsein definiert.« (D. BIRNBACHER, Das Tötungsverbot aus Sicht des klassischen Utilitarismus, in: Hegselmann/ R. Merkel [Hrsg.], Zur Debatte über Euthanasie, S. 40; Herv. im Original).
    • Zur Debatte über Euthanasie , pp. 40
    • Birnbacher, D.1
  • 33
    • 85180924603 scopus 로고
    • Forum: Ein Lebensrecht far die menschliche Leibesfrucht?
    • Das Wort >Person< leistet hier nichts, außer uns zu verwirren«, so RICHARD M. HARE (Abtreibung und goldene Regel; in: A. Leist Hrsg., Um Leben und Tod, S. 136), der Begri.inder des modernen Präferenzutilitarismus, den Singer von ihm übernommen hat. NORBERT HÖRSTER, der HARES Position in rechtsphilosophischer Hinsicht vertritt, gesteht dem Personbegriff lediglich»eine der Abkürzung dienende technische Funktion zu. Man könnte auf ihn verzichten, ohne daß dadurch das Argument im geringsten geschwächt würde S
    • 33 »Das Wort >Person< leistet hier nichts, außer uns zu verwirren«, so RICHARD M. HARE (Abtreibung und goldene Regel; in: A. Leist [Hrsg.], Um Leben und Tod, S. 136), der Begri.inder des modernen Präferenzutilitarismus, den Singer von ihm übernommen hat. NORBERT HÖRSTER, der HARES Position in rechtsphilosophischer Hinsicht vertritt, gesteht dem Personbegriff lediglich»eine der Abkürzung dienende technische Funktion [zu]. Man könnte auf ihn verzichten, ohne daß dadurch das Argument im geringsten geschwächt würde« (Forum: Ein Lebensrecht far die menschliche Leibesfrucht?; in: Juristische Schulung 29 [1989], S. 175).
    • (1989) Juristische Schulung , vol.29 , pp. 175
  • 35
    • 85181022370 scopus 로고    scopus 로고
    • Vgl. zu dieser Frage die kritischen Bemerkungen von ALBIN ESER und DIETRICH NIETHAMMER in dem bereits genannten Buch von WALTER JENS und HANS KONG Menschenwürdig sterben, die explizit auf die (von Jens und Kling allerdings heruntergespielte) Zweideutigkeit des geäußerten Todeswunsches (als»ein letzter Hoffnungsschrei«) hinweisen, weshalb der»Nachweis einer wirklichen Freiwilligkeit des Tötungsverlangens« (Eser, ebd., S. 172 f.) nur sehr schwer oder überhaupt nicht zu fiihren sei. Ebenso E. SCHOCKENHOFF:»Vor allem bleibt der Todeswunsch selbst ein zweideutiges Signal, dessen Bedeutung schwer zu entschlüsseln ist S. unter Hinweis auf entsprechende Ergebnisse der Suizidforschung
    • 36 Vgl. zu dieser Frage die kritischen Bemerkungen von ALBIN ESER und DIETRICH NIETHAMMER in dem bereits genannten Buch von WALTER JENS und HANS KONG Menschenwürdig sterben, die explizit auf die (von Jens und Kling allerdings heruntergespielte) Zweideutigkeit des geäußerten Todeswunsches (als»ein letzter Hoffnungsschrei«) hinweisen, weshalb der»Nachweis einer wirklichen Freiwilligkeit des Tötungsverlangens« (Eser, ebd., S. 172 f.) nur sehr schwer oder überhaupt nicht zu fiihren sei. Ebenso E. SCHOCKENHOFF:»Vor allem bleibt der Todeswunsch selbst ein zweideutiges Signal, dessen Bedeutung schwer zu entschlüsseln ist« (Sterbehilfe und Menschenwürde, S. 100, unter Hinweis auf entsprechende Ergebnisse der Suizidforschung).
    • Sterbehilfe und Menschenwürde , pp. 100
  • 36
    • 0004139050 scopus 로고    scopus 로고
    • JEAN-CLAUDE WOLFF in seinem Nachwort zu S
    • 37 JEAN-CLAUDE WOLFF in seinem Nachwort zu P. SINGER, Praktische Ethik, S. 322.
    • Praktische Ethik , pp. 322
    • Singer, P.1
  • 37
    • 85180992874 scopus 로고    scopus 로고
    • BIRNBACHER charakterisiert die Haltung des Utilitaristen geradezu als eine»Strategie des Heroismus«, welche»den Mut hat, auch stabil verankerte moralische Intuitionen, da wo sie sich utilitaristisch nicht rechtfertigen lassen, in Frage zu stellen S. Herv. im Original
    • 38 BIRNBACHER charakterisiert die Haltung des Utilitaristen geradezu als eine»Strategie des Heroismus«, welche»den Mut [hat], auch stabil verankerte moralische Intuitionen, da wo sie sich utilitaristisch nicht rechtfertigen lassen, in Frage zu stellen« (Das Tötungsverbot aus der Sicht des klassischen Utilitarismus, S. 31; Herv. im Original).
    • Das Tötungsverbot aus der Sicht des klassischen Utilitarismus , pp. 31


* 이 정보는 Elsevier사의 SCOPUS DB에서 KISTI가 분석하여 추출한 것입니다.